Wir übernehmen keinerlei Haftung bei Unfällen jeder Art oder bei Unverträglichkeitsreaktionen durch Pilzgenuss, z.B. Mitnahme von Hallimasch!
Natürlich werden wir auf unverträgliche Pilze hinweisen und diese nur auf besonderen Wunsch und mit Aufklärung freigeben.

Versicherungsschutz im Wald ist nach dem Waldgesetz ausgeschlossen! Auch schließen wir jede Haftung bei An- oder Abreise aus. Im gastronomischen Bereich ist der Besitzer/Pächter für die Unfallhaftung verantwortlich.

Wir empfehlen für die Seminare eine Unfall- und Reiserücktrittsversicherung!


Wichtiger Hinweis!

Die Aktion des Suchens und Erntens von Pilzen zum Zwecke der Bestimmung ist eine reine private Angelegenheit. Welche Wälder oder Orte der/die Teilnehmer sich aussuchen obliegt nicht unserer Verantwortung und ist ihm/ihr freigestellt.

Wir können nur folgende Empfehlung geben: Bitte nehmt von der Art die ihr nicht kennt nur einen Frisch-Pilz mit. Dadurch erreicht ihr einen besseren Lehrnerfolg.

Wir die Pilzberater distanzieren uns von der gesammelten Artenmenge und haben keinen Einfluss darauf wieviel ein Teilnehmer zur Pilzbestimmung vorlegt.

Die Aufgabe der Pilzberater ist nur die Artenbestimmung und Aufklärung, nicht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu ahnden!


 
Möglicherweise nicht mehr aktuell wegen Gesetzesänderungen!
Bitte Infos über Naturschutzgesetze im Internet nachlesen!
 
Auch der Ratgeber des Bayerischen Staatsministerium ist zu empfehlen:

Einzeldetails: Giftige, ungenießbare, unbestimmbare oder verdorbene Pilze werden ausgesondert. Einzeldetails werden per Digitalkamera festgehalten und gespeichert. Alle bestimmten Pilze werden namentlich erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Pilze, die vorgelegt wurden auch freigegeben werden können. Niemals Pilze, die ähnlich aussehen aber nicht vorgelegt werden verwenden, weil dies zu schwerwiegenden Fehlbestimmungen führen kann. Eine Pilzbestimmung ist nicht mündlich, per Telefon oder per Foto möglich, weil dadurch keine sichere Bestimmung gewährleistet werden kann. Pilze können wie alle Lebensmittel Allergien auslösen. Hatten Sie schon einmal durch eine Pilzmahlzeit Unverträglichkeitsreaktionen - sollten Sie lieber auf Pilze verzichten! Pilze sind leicht verderbliche Lebensmittel, eine sofortige Verwendung ist angeraten. Lange Lagerzeiten können eine Eiweißzersetzung verursachen, welches zu einer Lebensmittelvergiftung führen kann. Wurmlöcher sollten ausgeschnitten werden. Nicht, weil die Maden/Insekten giftig sind, sondern weil sie durch mitführende Bakterien den Pilz leichter verderben lassen. Die meisten Pilze sind roh giftig und können zu Magen-Darm-Beschwerden führen. Bitte ausreichend garen - mindestens 5-10 Minuten sind angeraten. Bei einigen Pilzen, wie z. B. beim Hallimasch ist ein Abkochen von 20 Minuten empfohlen, da sie sonst zu Beschwerden führen könnten; wenn diese vorhanden sind werden wir besonders darauf hinweisen.
Und als letzter Hinweis! Pilze dürfen nach dem Einfrieren nicht aufgetaut werden, sondern sie gehören noch gefroren in den Kochtopf!
+++ Alle Pilze dürfen nur verwendet werden, wenn diese durch den Pilzsachverständigen freigegeben wurden! +++
Nach § 13 Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes schließen wir jede Haftung bei den Pilzwanderungen aus!
Für die Gefahr eines Unfalls und der daraus entstehenden Risiken schließen Sie bitte eine private Unfallversicherung ab!
Nach § 13 Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes müssen wir jede Unfallhaftung bei den Pilzwanderungen ausschließen! Das Betreten des Waldes ist immer auf eigene Gefahr und kann durch keine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Wir empfehlen eine private Unfallversicherung. Waldwanderungen bergen immer einige Gefahren. Leicht kann durch ein Erdloch oder Wurzel der aufrechte Gang verloren gehen und man landet im Morast oder man verläuft sich im Wald. Beides sollte jeder versuchen zu vermeiden! Ansonsten besteht nur geringe Gefahr - Raubtiere sind selten und Wildschweine sind schneller weg als man sie sieht. Zur Beruhigung: Die Wälder sind meist so klein, dass die nächste Teerstraße - nach einer Stunde Walddurchquerung - gefunden werden kann. Der Handyempfang ist meist überall gut, und sollte sich wirklich jemand verlaufen, Anruf genügt und ich umfahre den Wald - länger als 30 Minuten dauert dies sicherlich nicht!
Fundmengen:
Bitte habe Verständnis, das bei extremem Pilzwachstum die Fundmengen nach BArtSchVO pro Person begrenzt werden.
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Bundesartenschutzverordnung: BArtSchVO:
(1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden: ---
Tschechien-Pilzseminare: Die Tschechische Gesetzgebung entspricht ähnlichem sachlichem Inhalt wie das Bayerische Naturschutzgesetz.
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Bitte beachte das Bayerische Waldgesetz
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-2
 
Art. 17 (3) Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden.

Mit Zahlung der Seminargebühren akzeptieren sie diese gesetzliche Regelung und schließen jeglichen weiteren Rechtsweg aus.