Raslinge?

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 2.043 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. September 2020 um 22:58) ist von ibex.

  • Hallo miteinander

    Hier sind noch zwei Pilze von meinem Ausflug in die Innerschweiz. Mischwald auf etwa 550m ü. M. Der erste Pilz wuchs direkt neben dem Weg, der zweite sogar direkt auf dem Weg.

    Pilz 1:

    Könnte das der Braune Rasling oder der Gepanzerte Rasling sein? Den Braunen Rasling habe ich eigentlich eher ausgeschlossen, da dort die Lamellen ja eigentlich weiss sind und bei diesen Pilzen waren sie eher cremefarben, was dann eher für den Gepanzerten Rasling sprechen würde. Zudem hatte ich noch den Ringlosen Hallimasch auf dem Zettel. Was meint ihr?

    Pilz 2:

    Leider habe ich kein Bild von den Lamellen. Meiner Meinung nach könnte das ein Weisser Büschel-Rasling sein.

    Besten Dank schon im Voraus für eure Hilfe.

    LG

    Benjamin

    Mit meinen Beiträgen gebe ich lediglich meine persönliche Einschätzung/Meinung ab. Sie sind nur als Vorschläge zu werten und es gibt damit insbesondere keine Verzehrsfreigaben meinerseits. Eine sichere Bestimmung sowie Verzehrsfreigabe kann nur der Pilzkontrolleur bzw. Pilzsachverständige vor Ort geben.

    Einmal editiert, zuletzt von ibex (25. November 2020 um 13:02)

  • Hallo Benjamin !

    Ich denke, mit dem Ringlosen Hallimasch (Armillaria tabescens) und dem Weißen Büschelrasling (Leucocybe connata) liegst Du richtig.

    VG Sepp

    Eine Verzehrsfreigabe gibt es nur beim Pilzsachverständigen vor Ort

  • Hi.

    Für den ringlosen Hallimasch lege ich ein starkes Veto ein. Das ist sicherlich ein Rasling und vermutlich Lyophyllum decastes s.l.

    Bei Leucocybe connata wäre ich d'accord.

    LG.

    Keine Verzehrfreigaben meinerseits.

  • Vielen Dank euch beiden für eure Einschätzungen. Ja, so von den Vergelichsbildern her hätte ich, wie Schupfnudel auch eher an einen Rasling gedacht.

    LG

    Benjamin

    Mit meinen Beiträgen gebe ich lediglich meine persönliche Einschätzung/Meinung ab. Sie sind nur als Vorschläge zu werten und es gibt damit insbesondere keine Verzehrsfreigaben meinerseits. Eine sichere Bestimmung sowie Verzehrsfreigabe kann nur der Pilzkontrolleur bzw. Pilzsachverständige vor Ort geben.