Noch einige Bilder aus 2013

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 14.198 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Februar 2014 um 19:09) ist von waldfreund.

  • Hallo Pilzfreunde,
    ich hab Spaß hier in diesem Forum, und deshalb noch ein paar Bilder aus 2013. Ich hoffe, ihr vergebt mir, wenn ich die Sehnsucht nach diesen Pilzen bei euch verstärke...

    1.) Steinpilzfamilie

    2.) Breitblättrige Glucke

    3.) Semmelstoppelpilz

    Mit sehnsüchtigen Pilzgrüßen,
    der Waldfreund.

  • Hallo Waldfreund,

    sehr schön, danke. Deine Breitblättrige Glucke - ist das wirklich eine? Das Laub spricht dafür und auch die weißlichen breiten Blattenden. Hast du sie mikroskopisch untersuchen können?

    Viele Grüße

    Viele Grüße

    Veronika Weisheit
    Pilzberaterin Landkreis Rostock


    Hinweis: Hier im Forum wird es von mir keine Verzehrfreigaben geben, weil eine Bestimmung über Bild immer fehlerhaft sein kann.

  • Zitat von waldfreund pid='9580' dateline='1391626259'

    Ich hoffe, ihr vergebt mir, wenn ich die Sehnsucht nach diesen Pilzen bei euch verstärke...


    Klar doch, machen wir! :wink: Sogar gerne!!!
    Die Breitblättrige Glucke steht noch auf meiner Wunschliste, immer waren die Glucken nur etwas mehr breitblättrig! :( Bin mir aber auch nicht sicher, ob das eine Breitblättrige auf dem Bild ist. Gibt es da Möglichkeiten die so nach Bild zu unterscheiden?

  • weisheit: Ein Mikroskop fehlt mir noch.
    Vielleicht hilft dieses Detail-Bild bei der endgültigen Bestimmung weiter?

    Uwe: Diese Glucke fand ich auch nur durch Zufall. Ansonsten immer nur "normale" Glucken, von diesen aber reichlich.

    Hexenopa: Ich hoffe, das reicht für eine erste kleine Vergebung...

    Grüße, der Waldfreund.

  • Hallo Waldfreund,

    ich glaube schon, dass das eine Breitblättrige G. ist.

    Viele Grüße

    Viele Grüße

    Veronika Weisheit
    Pilzberaterin Landkreis Rostock


    Hinweis: Hier im Forum wird es von mir keine Verzehrfreigaben geben, weil eine Bestimmung über Bild immer fehlerhaft sein kann.

  • Hallo Weisheit,
    danke für die Bestätigung.
    Ich muss allerdings zugeben, dass ich diese Glucke nur zufällig fand, und da ich sie nicht kannte, lies ich sie im Wald.
    Im Nachhinein war ich mir aufgrund der Bilder relativ sicher und ärgerte mich ein wenig.
    Gut, dieses Jahr werde ich da nochmals schauen...
    Viele Grüße, der Waldfreund

  • Hallo Waldfreund,
    falls es denn wirklich eine Breitblättrige Glucke war (kann das nicht beurteilen), ist es gut, dass du sie im Wald gelassen hast, sie steht nämlich unter Naturschutz. Und so hast du schöne Bilder von dem Pilz und kannst die nächste Glucke gleich erkennen und mitnehmen. :)
    Viele Grüße,
    Emil

  • Hallo Waldfreund,

    Deine Bilder sind mir jedenfalls immer willkommen, denke dass es den anderen Forenmitgliedern ähnlich geht :wink:

    Allso weiter so :D

    Der Semmelstoppelpilz steht auch unter Naturschutz, warum weiß kein Mensch, davon gibt es bei uns jedenfalls mehr als genug.

    Einmal editiert, zuletzt von lactarius (6. Februar 2014 um 17:28)

  • Hallo Jutta!

    Zitat


    Der Semmelstoppelpilz steht auch unter Naturschutz,.....

    Na jetzt wundere ich mich aber auch.
    Magst mal die Quelle schreiben, wo das steht?

    VG Ingo W

    Bezüglich Pilzbildanfragen: Pilz nur von oben ist wie Käfer nur von unten.

  • Zitat von lactarius pid='9597' dateline='1391703950'

    Der Semmelstoppelpilz steht auch unter Naturschutz,


    Hallo
    Wo steht das geschrieben?

  • Da stimme ich zu. Der Schafporling steht unter Naturschutz, der Semmelstoppelpilz nicht. Muss mal schauen, vom Schafporling hab ich auch noch Bilder. Der soll aber ohnehin nur in ganz jungem Zustand einigermaßen schmecken.

  • Hallo Emils,

    mich würde auch interessieren, wo steht, dass die Glucke u. der Semmelstoppelpilz unter Naturschutz steht. Vielleicht verwechselst du aber auch die Begriffe Naturschutz und geschützte Art. Letztere ist in der Rotenliste entweder für die gesamte Republik oder das entsprechende Bundesland geregelt. Beide Pilze stehen in unserem Bundesland nicht auf der Roten Liste.

    Viele Grüße

    Viele Grüße

    Veronika Weisheit
    Pilzberaterin Landkreis Rostock


    Hinweis: Hier im Forum wird es von mir keine Verzehrfreigaben geben, weil eine Bestimmung über Bild immer fehlerhaft sein kann.

  • Zitat von EmilS pid='9595' dateline='1391694657'

    Hallo Waldfreund,
    falls es denn wirklich eine Breitblättrige Glucke war (kann das nicht beurteilen), ist es gut, dass du sie im Wald gelassen hast, sie steht nämlich unter Naturschutz. Und so hast du schöne Bilder von dem Pilz und kannst die nächste Glucke gleich erkennen und mitnehmen. :)
    Viele Grüße,
    Emil

    Emil,

    die Glucke darf aber für den Eigenbedarf geerntet werden.
    Hier in Bayern auf jeden Fall.

    Für Dich und natürlich auch für Andere sicher interessant:
    Eine Glucke, die "normale" wie die breitblättrige, kann mehrfach geerntet werden.
    Den igenen Erfahrungen nach geht das bis zu 4-mal !
    Wie das geht, kann man in dem kurzen Video sehen.

    [youtube]uUHPHH4__iM[/youtube]

    Das ist angewandter Naturschutz.

    Auf die Problematik Artenschutz / Naturschutz mag ich hier an dieser Stelle nicht weiter eingehen wollen.

    Ich bitte aber darum, zu diesem Thema nur sachkundige Äußerungen zu machen, dabei auch abweichende Verordnungen einzelner Bundesländer zu berücksichtigen.
    Diese Verordnungen sind z.B. leicht selbst zu recherchieren, wenn man "Tante Google" freundlich dazu befragt.

    Mir selbst sind nur ganz wenige Pilzarten bekannt, die in Deutschland davon betroffen sind...und selbst dabei gibt es teilweise noch die Ausnahme des Sammelns für den Eigenbedarf.

    Es grüßt ein mit Leidenschaft Speisepilze sammelnder
    Hexenopa Julius

  • Hallo,
    ja, ihr habt Recht, ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Gesetzlich geschützt ist die Breitblättrige Glucke (Sparassis brevipes) tatsächlich nicht, d.h., sie steht nicht in der Bundesartenschutzverordnung (von Heinz verlinkt).
    Ich meinte, dass sie sehr selten ist und nicht gesammelt werden sollte. Ob das Nicht-sammeln tatsächlich sinnvoll zur Erhaltung der Art ist, ist wieder ein anderes Thema (hat Julius schon angemerkt).
    Die Krause Glucke (Sparassis crispa) und der Semmelstoppelpilz (Hydnum repandum s.l.) sind weder geschützt noch selten.
    Die Schaf- / Semmelporlinge (Albatrellus) dagegen schon (glaube ich).
    Viele Grüße,
    Emil

  • Hallo Emil
    Genau so differenziert siehst Du es richtig. Nur, weil eine Art nicht aufgeführt ist, bedeutet das nicht, dass sie häufig vorkommt. Sie ist lediglich nicht erfasst.
    Vielmehr steht der Biotopschutz im Vordergrund. Da Pilze überwiegend von einem bestimmten Biotop (Pflanzengesellschaft) abhängig sind, gilt hier auch die deutsche Rote Liste der Biotope, wo 590 Typen aufgelistet werden. Wer soll als Normalbürger dort durchblicken ?
    Sehr informativ ist das Vorwort und die Einführung der Hessischen Roten Liste im Bezug auf Großpilze und dem Zusammenhang mit dem Naturraum.
    https://hmuelv.hessen.de/sites/default/…_grosspilze.pdf

    Ob die Pilzsammler an der Zerstörung einer Pflanzengesellschaft ursächlich verantwortlich sind, wage ich nach meinem Foto aus einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet zu bezweifeln. Sollen das Pilzsammler gewesen sein ?

    Netter Gruß vom Rudi

    Netter Gruß vom Rudi

    Einmal editiert, zuletzt von Rumpelrudi (7. Februar 2014 um 01:05)

  • Hallo,

    da habe ich mich aber ganz schön vertan; es ist in der Tat so wie Harry es geschrieben hat:

    " ich denke Jutta hat da was verwechselt meinte wohl den Semmelporling"

    Ich bitte vielmals um Entschuldigung und hoffe, dass Ihr mir den Patzer verzeiht. :blush:

    Einmal editiert, zuletzt von lactarius (7. Februar 2014 um 10:13)

  • Hallo Rudi,
    ja, genau das ist das Problem. Die Sammelbeschränkungen, Naturschutzgebiete und Pilze betreffenden Gesetze "schützen" die Pilze eben vorrangig vor Speisepilzsammlern und Menschen, die Pilze zu Vorschungszwecken sammeln.
    Wie es einem Baum nicht schadet, wenn man einen Apfel flückt, bringt es ja kaum das Myzel um, wenn man einzelne Exemplare schonend entnimmt.
    Dagegen gibt es kaum Gesetze, die die Pilzbiotope vor forstwirtschaftlichen Eingriffen schützt. Der Waldbesitzer kann in seinem Wald Pilzmyzele von teilweise seltenen Arten zerstören, (meist) ohne das sich jemand drum schert (bitte berichtigt mich, wenn ich was Falsches geschrieben habe). Dein Bild zeigt das ja auch sehr anschaulich.
    Danke für deinen sehr interessanten Link zum Pilz- und Biotopschutz in Hessen! :agree:
    Viele Grüße,
    Emil

    @Jutta: Natürlich, kein Thema. Das hat erst den Schwung in die Diskussion gebracht. :wink:

  • Danke an alle, die hier sehr informative und ansprechende Beiträge geleistet haben.
    Rumpelrudi: Interessantes Bild. Solche Stellen habe ich auch schon öfter gesehen und stimme Dir zu.
    Hexenopa: Ein sehr interessanter Beitrag zum Thema "Mehrfachernte" bei Glucken. Das war mir neu. Da wir hier einen super-Gluckenplatz haben werden wir das in diesem Jahr mal testen.

    Ich hätte nicht gedacht, dass die Bilder zu so einem regen Austausch führen, freue mich aber sehr darüber und habe wieder einiges dazugelernt. Danke dafür!

    Grüße, der Waldfreund.

    Einmal editiert, zuletzt von waldfreund (7. Februar 2014 um 19:10)