Gemeiner Riesenschirmling | Parasol ?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.872 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2022 um 22:25) ist von StephanW.

  • Hallo, ich habe am Rand eines Waldweges diesen vermutlichen Parasol gefunden

    Ich war mir relativ sicher, dass es einer ist.

    Nun habe ich trotzdem nochmal in meinem Buch nachgeschaut, und bin mir nun nicht mehr so sicher. Der Pilz ist im Vergleich zu meinem Buch und dem Internet sehr braun.

    Habe mich schon auf mein Schnitzel :) gefreut.

  • Danke für die Antwort.

    Der Ring lässt sich nach etwas lösen vom Stiel (das übergebliebene der Kappe klebte etwas am Stiel) gut drehen. Da der Stern schuppiger Riesenschirmpilz selbst auch essbar ist, könnte ich ihn essen?.


  • ....Da der Stern schuppiger Riesenschirmpilz selbst auch essbar ist, könnte ich ihn essen?.

    Hallo,

    bei Bestimmungsanfragen mittels Fotos über div. elektronische Medien gibt es keine Verzehrsfreigabe. Dies ist eine Sicherheitsregel, die sowohl dem Schutz des Ratsuchenden als auch dem des Ratgebers dient, da Bestimmungen nach Fotos oft mit Unsicherheiten und/oder Risken verbunden sind.

    Eine Essfreigabe erhältst du nur, wenn du deinen Pilzfund einem Pilzsachverständigen zur Begutachtung vorlegst und dieser den Pilz in natura begutachten und dessen Genusstauglichkeit beurteilen kann.

    Zusatzbemerkung zu deinem Fund: Alle in Europa vorkommenden Riesenschirmlinge (Gattung Macrolepiota) sind grundsätzlich essbar und zu dieser Gattung zählt auch dein Fund.

    VG Sepp

    Eine Verzehrsfreigabe gibt es nur beim Pilzsachverständigen vor Ort

  • Hallo,


    Falls es nur um das geht:

    könnte ich ihn essen?.

    Das musst letztendlich du auf eigene Verantwortung entscheiden. Es gilt grundsätzlich, dass es per Bild keine Verzehrsfreigabe gibt.

    -> Online-Bestimmungshilfen sind keine Verzehrfreigaben!

    Falls dich die Bestimmung deines Fundes interessiert. Solltest du über Nacht einen Sporenabwurf machen.

    Dazu den Stiel ganz oben abschneiden und den Hut mit den Lamellen nach unten auf ein kariertes, weißes Blatt Papier oder, noch besser, eine transparente Glasplatte legen. Das Ganze dann mit einer Schüssel o.ä. abdecken. Nach mehreren Stunden ist die Schicht der herabgefallenen Sporen so dick, dass man sie mit dem Auge sehen kann.
    Im Falle eines blass rosa gefärbten Sporenpulvers würde das mit dem schwach ausgeprägte Ring zu Macrolepiota rhodosperma = Sternschuppiger Riesenschirmling passen. Bei weißem Sporenpulver ist der von Uwe ins Feld geführte Macrolepiota konradii = Grobschuppiger Zitzenschirmling wahrscheinlich korrekt.

    Wen die Taxonomie interessiert:
    Die Beide wurden und werden oft verwechselt und hatten daher beide mal den Namen Sternschuppiger Riesenschirmling inne. M.konradii ist aber im Sinne der Originalbeschreibung einer Art des Mastoidea-Formenkreises (Zitzen-Schirmlinge = mammaförmiger Buckel, einfacher Ring) zugeordnet. Der deutsche Name Sternschuppiger geht daher an M.rhodosperma.

    LG Thiemo

    Bestimmungsvorschläge anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Eine Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben! -> Pilzsachverständige finden


  • Wen die Taxonomie interessiert:
    Die Beide wurden und werden oft verwechselt und hatten daher beide mal den Namen Sternschuppiger Riesenschirmling inne. M.konradii ist aber im Sinne der Originalbeschreibung einer Art des Mastoidea-Formenkreises (Zitzen-Schirmlinge = mammaförmiger Buckel, einfacher Ring) zugeordnet. Der deutsche Name Sternschuppiger geht daher an M.rhodosperma.

    LG Thiemo

    hallo Thiemo, das hilft.... Für mich war das immer der ein und derselbe. Danke BG Andy

  • Eine Essfreigabe erhältst du nur, wenn du deinen Pilzfund einem Pilzsachverständigen zur Begutachtung vorlegst und dieser den Pilz in natura begutachten und dessen Genusstauglichkeit beurteilen kann.

    Hallo Sepp,

    das ist aber nur die halbe Wahrheit. Es gibt Menschen, welche die Genießbarkeiten für betroffene Menschen einschränken: Allergiker. Ich bin z.B. in der glücklichen Lage, mir auf dem sonntäglichem Rundgang ein Blatt einer beliebigen, als eßbar deklarierten Pflanze abzuzupfen und zu verspeisen. Aber das können nicht alle, auch betreffs Pilzen nicht.

    Gruß - Franz

  • Hallo Franz,

    es ist nicht Aufgabe und nicht Verantwortung eines Pilzberaters, individuelle Unverträglichkeiten zu berücksichtigen, wie soll das denn auch gehen? Eine Pilzberatung wäre dann ohne Hellseherfähigkeiten nicht möglich.

    FG

    StephanW

    Für meine hier gemachten Aussagen zu Pilzen übernehme ich keinerlei Haftung, es sind insbesondere keine Essfreigaben.

    Einmal editiert, zuletzt von StephanW (23. September 2022 um 19:48)