Liebe Pilzfreunde,
ihr weist ja immer wieder darauf hin, das die Bestimmung keiner Verzehrfreigabe gleich kommt. Nun meine Frage: Was sollte denn passieren, wenn man dies nicht explizit erwähnt? Rechtlich gesehen kann meiner Meinung nach, nichts passieren; Gesundheitlich natürlich schon, aber das rechne ich dann zur Eigenverantwortung.
LG