Pilze vom 4.Advent bis Weihnachten

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 2.659 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2015 um 10:25) ist von ThomasL.

  • ldHier mal ein paar Funde aus der Zeit vom 4. Advent bis zum 2. Weihnachtsfeiertag (aus dem Landkreis Aschaffenburg - bis auf den Frostschneckling).

    Bild 1 - ein frischer Violetter Röttelritterling aus dem eigenen Garten (4.Advent):

    Bild 2 - den Frostschnecklingen ist es schon wieder zu warm, nur noch ältere Exemplare:

    Bild 3 - leckere Judasohren vom 23.12, jetzt sind sie schon wieder eingetrocknet:

    Bild 4 - Tintlinge (vermutlich aus der Ecke der Glimmertintlinge):

    Bild 5 - Abgestutzter Druesling:

    Bild 6 - Dachpilz (aus der Ecke des Rehbraunen):

    Bild 7 - Vermutlich Rauchblaettrige Schwefelköpfe (Ziegelrote gab es auch recht viele):

    Bild 8 - Machen sich leider hier im Moment genauso rar, wie die Austernseitlinge.
    Samtfußrübling:

    Bild 9 - Selbst Röhrlinge sind noch vereinzelt zu finden.
    Maronenröhrling vom 2. Weihnachtsfeiertag:

    Bild 10a,b - Zum Schluß gab es dann noch einige Becherlinge, die ich aber noch nicht näher einordnen konnte (Arbeitsthese: Riesenbecherling):


    Vorgestern gab es sogar noch einen Täubling, allerdings war die Speicherkarte leider voll. ;)

    So, jetzt hoffe ich das die Kälte auch wieder Austernseitlinge und ein paar mehr Samtfußrüblinge zum wachsen anregt.

    Bestimmungsvorschläge sind immer unter Vorbehalt. Auf keinen Fall sind eine Freigabe zum Verzehr.

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasL (28. Dezember 2015 um 11:53)

  • Hallo Thomas!

    Zitat


    Bild 7 - Vermutlich Rauchblaettrige Schwefelköpf.....

    Ich denke da eher an den grünblättrigen.

    VG Ingo W

    Bezüglich Pilzbildanfragen: Pilz nur von oben ist wie Käfer nur von unten.

  • Hallo Thomas,

    Ingo hat Recht mit Grünblättrigem Schwefelkopf. Der wächst an Laub-und Nadelholz, der Rauchblättrige nur an Nadelholz. Auf deinem Bild ist eindeutig Laub zu sehen.

    Viele Grüße

    Veronika Weisheit
    Pilzberaterin Landkreis Rostock


    Hinweis: Hier im Forum wird es von mir keine Verzehrfreigaben geben, weil eine Bestimmung über Bild immer fehlerhaft sein kann.

  • Kann es nicht ausschließen das es Grüne sind (daher auch das "Mutmaßlich"), wobei ich bei denen überhaupt nichts von diesen Gelb-Grüntönen sehen konnte die ich sonst immer sehr deutlich sehe.
    Auf das Laub würde ich aber nicht viel geben, bei uns ist ein Mischwald mit hohem Buchenanteil, da liegen auch die Kiefer- und Fichtenstümpfe voller Laub. Ich kann aber nicht mehr sagen, was es in diesem Fall war.
    Auf alle Fälle vielen Dank für Eure Einschätzung! Gut möglich, dass ihr richtig liegt.

    Was meint ihr zu den Becherlingen. Was könnte da in Frage kommen (ich will die nächsten Tage dort nochmal vorbei um sie mir etwas genauer ansehen zu können)?

    Bestimmungsvorschläge sind immer unter Vorbehalt. Auf keinen Fall sind eine Freigabe zum Verzehr.

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasL (28. Dezember 2015 um 17:16)

  • Hallo Thomas
    Ich bin auch sicher, daß es Grünblättrige sind. In der kalten Jahreszeit können die Farben schon etwas anders erscheinen.
    Schwefelköpfe kann man auch vor Ort probieren. Natürlich müssen es auch sicher erkannte Schwefelköpfe sein!!! Die Grünblättrigen sind kräftig bitter! :sick: Die Graublättrigen sind mild, nicht bitter!

  • Vielen Dank Uwe!
    Dann habe ich auch keine Zweifel mehr - angesichts der Meinung von drei Experten auf die ich viel gebe.
    Schwefelköpfe erkenne ich schon sicher, typische (!) Grüne- und Ziegelrote als Art auch, erstere sind hier bei uns aber auch extrem häufig.
    Aber mit den Rauchblättrigen bin noch nicht richtig vertraut bzw. bin mir immer unsicher - d.h. ist es ein Rauchblättriger oder ein untypischer, Grüner oder Ziegelroter. Daher denke ich es ist jetzt wirklich Zeit diese Art- über Geschmacksproben sicher unterscheiden zu lernen - das geht mir nämlich auf den Geist:angry:

    Bestimmungsvorschläge sind immer unter Vorbehalt. Auf keinen Fall sind eine Freigabe zum Verzehr.