Totentrompeten, gruener Knollenblaetterpilz und ein Unbekannter

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.302 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. August 2017 um 10:39) ist von Sepp.

  • Hallo,

    heute habe ich wieder mal ein paar Neue gefunden. Bei den ersten handelt es sich um Totentrompeten, der 2. muesste ein grüner Knollenblaetterpilz sein und der 3. ...? Riecht irgendwie nach Marzipan.

    Vielleicht kann mir jemand helfen? Danke.

    Tschüss

    Qni

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.

    Totentrompeten (Craterellus cornucopioides) ist richtig, der Wulstling ist ein Gelber Knollenblätterpilz (Amanita citrina) und wenn der letzte ein Täubling ist (das erfährt man ja, wenn man den Stiel durchbricht), dann wäre es bei dem geruch eine Art aus der Umgebung des Mandeltäublings (Russula grata), da gibt es wohl zwei oder drei Arten, die ich außer dem Morsetäubling nicht unterscheiden kann.


    LG; Pablo.

    Das Internet ist "Hilfe zur Selbsthilfe" und kann nur Vorschläge zu Bestimmung von Pilzen bieten. Eine Verzehrfreigabe ist online nicht möglich, die gibt's beim >Pilzsachverständigen<.

  • Hallo Qni,

    mit dem Schnittbild kommt man auch nicht wesentlich weiter. Das meinte Pablo mit "den Stiel durchbrechen" auch nicht!:) Es ging eher darum erst einmal festzustellen, ob dein dritter Pilz überhaupt einer der Täublinge ist. Die Stiele dieser brechen nämlich ähnlich einem Stück Apfels.

    LG Thomas

  • Hallo !

    Mit dem Schnittbild kommt man sehr wohl auch ein erhebliches Stück weiter. Man sieht nämlich einen teilweise hohlen (gekammerten) Stiel.
    Das ist ein typisches Merkmal der Stinktäublinge und des Mandeltäublings.

    Schon bei oberen Bildern konnte ich den letzten Pilz als Täubling erkennen und wenn man bei dem Aussehen noch den gekammerten Stiel und die Geruchsangabe des Finders (marzipanartig) dazu nimmt, dann landet man mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Mandeltäubling (Russula grata).

    LG Sepp

    Eine Verzehrsfreigabe gibt es nur beim Pilzsachverständigen vor Ort