hinweis verzehrfreigabe

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 4.111 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2019 um 10:43) ist von Beorn.

  • hallo zusammen,

    aus aktuellem Anlass (Anfrage fransiger Wulstling)-

    Muss man jedes mal schreiben, dass die bestimmung hier im internet eine verzehrfreigabe ausschliesst ?

    kann man nicht irgendwie organisieren, dass Besucher erst einen entsprechenden Hinweis sehen?

    Es kann doch nicht sein, dass man das immer wieder reinschreiben muss in eine abgegebene Bestimmungsmeinung ?

    lg jens

  • Hallo Jens,

    manche haben das mit der Verzehrfreigabe ja in ihrer Signatur stehen. Das finde ich ganz gut (auch wenn ich selbst es nicht habe), denn für die Absender*in bedeutet es keine zusätzliche Arbeit, für Empfänger*innen, die es brauchen, steht es da, und wer es nicht braucht, kann es leicht überlesen, weil es unaufdringlich genug ist.

    Im zitierten Fall finde ich es aber gut, extra noch mal darauf hinzuweisen. Denn wie du schon sagst: Ein Pilz aus der Amanita-Ecke ist schon kritisch. Dann noch eine erste Anfrage mit - im zweiten Posting - deutlichem Hinweis darauf, dass der Absender den Verzehr im Sinn zu haben scheint.

    Selbst wenn es einen allgemeinen Hinweis für Besucher gäbe fände ich einen Zusatzhinweis bei solchen Randbedingungen sinnvoll.

    Beste Grüße

    Sabine

    • Offizieller Beitrag

    Hall, Jens!


    Eben damit man das nicht immer wiederholen (bzw. neu eintippen) muss, gibt's diese Erklärung.
    Bei bedarf kann man dann dorthin verlinken, wie Sabine das schon vorgeschlagen hat.
    Klar steht es in den Nutzungsbedingungen, die ja jeder Teilnehmer akzeptiert, daß es online keine Verzehrfreigaben geben kann. Das hat aber mehr die Funktion eines Haftungsausschlusses, und wird natürlich nicht von allen gelesen (ist ja meistens usus, daß man solche Nutzungsbedingungen eher überfliegt als aufmerksam verarbeitet).

    In dem Text stehen halt auch ein paar Erklärungen, warum das so ist, wie sich die Risiken zusammensetzen und eben die Links, wo man an wirklich belastbare Verzehrempfehlungen kommt. Das ist nichts weiter als ein Service für Einsteiger, weil man anfangs eben diese Punkte noch gar nicht verstehen und wissen kann. Da geht's dann auch nicht um die Sicherheit für den Forenbetreiber (rechtlich aus dem Schneider zu sein, wenn jemand sich mit im Forum bestimmten Pilzen vergiftet), sondern um die Gesundheit der Anfragenden.

    Das finde ich wichtig, bei bedarf zu erklären, was die Sache bei Anfragen übers Netz gefährlich macht, und wie man an die notwendige Sicherheit kommt.


    LG; Pablo.

  • Hallo Jens,

    Persönlich glaube ich nicht, dass man das jedesmal schreiben muss. Zumal diese Subtext-Angaben technikabhängig, also u.a. Geräteabhängig. Z.B. auf meinem Galaxy Androiden eh nicht zu sehen sind.

    Die Frage, die mich umtreibt, ist auch nicht primär rechtlicher Natur. Konkret stellt ein Forist im 2ten Beitrag auf diesem Forum einen vermeintlichen Franzigen Wulstling ein, und Du schreibst ihm, aus Deiner Sicht passt das soweit, suggerierst also, das wäre ein Speisling. Ich kenne A. strobiliformis durch viele Funde in mehreren Jahren recht gut und kann ihn von ähnlichen Wulstlingen, die bei uns wachsen, sehr gut abgrenzen. Anhand der gezeigten Bilder kann und will ich das nicht.

    Wenn Du das sicher kannst ist das Dein Ding, das so zu kommunizieren, und wenn dann zurück kommt, toll dass Du das so siehst, hat lecker geschmeckt, dann hast Du Deinen Anteil da dran, dass jemand solche nicht freigegebenen Pilze verspeist.


    Und nochmal, ich argumentiere hier überhaupt nicht rechtlich und will das auch nicht. Aber wenn Du das Signal gibst, dass Du glaubst, das könnte ein Speisling sein, wird exakt nur das ankommen: passt schon, den kannst Du essen. Im Ausgangsthread schreibst Du ja, dass man sich in Laien (Forumsneulinge?) reinversetzen soll.

    Also lieber mal nix sagen, nicht versuchen den ersten Kommentar zu schreiben, dann muss man sich ums rechtliche keine Sorgen machen. Und der Forenbetreiber ist im Zweifel eh raus. Bei (grob) fahrlässigen Kommentaren ist der Schreiber des Kommentares verantwortlich.

    Grüßle

    RudiS

    3 Mal editiert, zuletzt von Gwürzbuizl (21. September 2019 um 07:25) aus folgendem Grund: Ährgäntsunk, Änterunk

  • Hallo zusammen,

    zur rechlichen Lage wäre die Meinung eines Anwalts interessant. Ich denke es wird vor allem für PSV kritisch, wenn sie einen Pilz bestimmen. Sie zählen als "Vertrauensperson" und können daher rechtlich belangt werden wenn sie grob fahrlässig handeln, also eine vermeintlich essbare Pilzart per Bild bestimmen und nicht darauf hinweisen, dass der Pilz nur nach Betrachtung vor Ort freigegeben wird.

    Auch der Forenbetreiber könnte ggf. rechtlich belagt werden, da er o.g. Fall nicht unterbunden hat.

    Fern ab der rechtlichen Lage kommt natürlich auch die persönliche Situation dazu. Will ich wirklich das Risiko eingehen, dass jemand einen giftigen/nicht einwandfreien Pilz verspeist? Ich zumindest hätte da ein ganz schlechtes Gewiisen, wenn ich an so etwas mitbeteiligt wäre, unabhängig davon ob das rechtliche Konsequenzen hätte. Auch wenn der Anfragende leichtsinnig handelt und in blinden Vertrauen alles in sich stopft ist man doch nicht ganz unbeteiligt daran. Deshalb würde ich immer darauf hinweisen, das online der Pilz nicht freigegeben werden kann.

    LG Steigerwaldpilzchen

    Bestimmungsvorschläge anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Eine Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben! -> Pilzsachverständige finden

  • Hallo Steigerwaldpilzchen,

    der Forenbetreiber kann nicht verhindern, daß (grob) fahrlässige Kommentare geschrieben werden. Gott seis gedankt: Er muss vielleicht im Nachgang tätig werden, wenn ihm kritische Kommentare auffallen oder an ihn herangetragen werden.

    Anyhow, die Rechtsprechung ist doch nur ein Hilfsmittel, wenn der Brunnen auf das Kind gefallen ist. Viel wichtiger ist doch, vorher den Foristen, da abzuholen, wo er grad mit seinem Wissen steht.

    Und wenn zum Bsp. drei junge knackige Wulstlinge auf dem Küchentisch geputzt nebeneinander liegen, bei einem Forumsneuling, dann schrillen die Alarmglocken bei mir. Selbst wenn im konkreten Fall "nur" A. rubescens lägen, wie kann ich sicherstellen, dass der Anfrager auch beim nächsten Fund nicht danebengreift? Kann ich natürlich nicht. Und aus diesem Dilemma kommt man nicht raus. Es kann also nur um Risikominimierung gehen.

    Grüßle

    RudiS

    • Offizieller Beitrag

    Morgen!

    Weil mir die leichte Anspannung im Thread mit den vermuteten Fransigen Wulstlingen auch auffiel, hier noch ein paar allgemeine und spezielle Einschätzungen dazu.

    Der Forenbetreiber haftet eh nicht für Kommentare von Mitgliedern. Das ist ja ebenso in den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen, wie irgendwelche Regressansprüche bei Ignorieren der Regelung zu Verzehrfreigaben. :wink:

    Auch wenn man damit rechnen sollte, daß Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen oder einzelne Punkte ignoriert werden, heißt das nicht, daß man für jede/n Anfragenden Verantwortung übernehmen muss. Auch nicht als geprüfter Pilzsachverständiger (welcher Organisation auch immer).

    Wenn eine durchaus vage Aussage wie die von Jens (im Sinne von: "wüsste nichts was besser passt") schon als eine Anregung zum Verzehr mißinterpretiert wird, kann das aus meienr Sicht auf keinen Fall fahrlässig sein. Also die Bestimungshilfe jedenfalls nicht.

    In der Anfrage war noch nicht mal as zu lesen wie "essbar?" - also diese oft mehr oder weniger deutlich ausgesprochene oder implizierte Frage nach einer Verzehrfreigabe, auf die ich dann etwas empfindlicher reagiere, und stets gerne einen Warnhinweis stehen lasse. Daß ich auf den Text mit den Risiken etc. hingewiesen habe, war dann eben eine Reaktion auf die - auch für mich überraschende Nachricht über den fahrlässsigen Kostversuch. Fahlässigkeit aber hier nur von seiten des Anfragenden: Nirgendwo wurde auch nur durch die Blume zum Verzehr der Pilze geraten, und es wurde auch keine "definitive" Bestimmung gegeben.

    Hätte man bei dieser Anfrage nun einen Bestimmungsvorschlag tatsächlich nur in verbindung mit entsprechendem Warnhinweis geben dürfen?
    Nein, das denke ich nicht. Denn dann müsste man das im Grunde bei jeder Anfrage so machen. Und auch nicht in der Signatur (kann man ja auch ausblenden, bzw. "überlesen"), sondern direkt im Text...

    Aber mal anders rum gedacht: Wir erteilen hier keine Verzehrempfehlungen. Aber auch keine Verzehrverbote.

    Es liegt letztlich immer in der eigenen Verantwortung der Anfragenden. Es gab auch (vor allem im Nachbarforum) Anfragen, wo iocht nur einmal von einer Person, sondern mehrmals von mehreren Personen auf die Risiken hingewiesen wurde, und daß es keine Online Verzehrfreibagen gibt usw. Das freundliche Feedback klang dann ungefähr so: "Danke euch, was auch immer das war, hat super geschmeckt!"

    Es hat also nicht immer was damit zu tun wie oft wo was aufgeklärt wird, sondern manchmal ist es auch einfach eine Mischung aus Ignoranz und Gier, die kolossal risikofreudiges (= potentiell ungesundes) Verhalten stark begünstigt. Das konkrete Beispiel halte ich noch eher für harmlos, weil der Anfragende wohl sowieso schon recht ordentlich vorbestimmt hatte, und vor allem wohl mal klären wollte, ob andere auch auf seine Bestimmung kommen, oder ob er was übersehen hatte.

    Soll also heißen: Es schadet nicht, einmal mehr auf die Risiken hinzuweisen. Allzu viel erwarten sollte man dennoch nicht davon.
    Würde man es ganz genau nehmen, dürfte kein geprüfter Pilzsachverständiger (und auch sonst niemand mit Pilzkenntnis und Verantwortungsbewussstsein) überhaupt nie auch nur irgendeine Frage im Internet beantworten. Weil man immer vermuten müsste, eine Schuld auf sich zu laden, weil nicht alle Pilze gezeigt wurden, die im Korb waren, die Warnungen ignoriert werden, oder beim nächsten Mal statt Perlpilzen Pantherpilze egsammelt werden.

    Das (vor allem letzte zwei Punkte) sind aber alles Sachen, die auch in einer regulären Pilzberatung kritisch sein können.

    Zusammengefasst: Ebenso wenig wie von Einsteigern zu erwarten ist, die ganze Komplexizität des Themas zu verstehen, ist von "Sachverständigen" zu erwarten, jeden Fehler und jede Ignoranz zu antizipieren und quasi schon vorab zu reagieren.


    LG, Pablo.