Welche könnten das sein

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 5.034 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2019 um 17:38) ist von karedi.

  • Hallo, Ihr Pilzfreunde

    Habe vorhin noch ein paar Aufnahmen machen können. Wollte noch weitere machen, Waldbesitzer hat mich verwiesen!

    An einer Eiche ein Riss. Vielleicht mal Blitzeinschlag, von ganz unten bis ca. 8 Meter in die Höhe folgende Pilze.

    Sollen das Trameten sein. Für Knäuling fehlen die Stiele? Als Porlinge sicher zu dünn? Ich habe keine Ahnung. Alle diese Funde sind immer an Totholz oder Stümpfen:

    Der Baum lebt noch.






    Was muß ein Specht für eine Kraft im Schnabel haben, um so ein Loch in die Buche zu machen. Das alles für den Nachwuchs.

    Gruß Fred

  • Hallo Fred,

    deine Bilder zeigen einen Schichtpilz.

    Infrage kommen:

    • Eichenschichtpilz (Stereum gausapatum /-hirsutum) --> rötet bei Verletzung
    • Samtiger Schichtpilz (Stereum subtomentosum) --> Unterseite verfärbt sich gelb beim Reiben
    • Prächtiger Schichtpilz (Stereum insignitum) --> wächst aber eher an liegendem Buchen-Totholz.

    Genaueres haben bestimmt noch die Experten zu berichten.

    Grüße aus der Südwestpfalz

    Berni

  • >Wollte noch weitere machen, Waldbesitzer hat mich verwiesen!<

    Hallo Fred,

    mich hätte der nicht "verwiesen"! Sobald er sich mir angenähert hätte, wäre eine Fotostrecke von ihm entstanden. Wenn das Waldstück nicht umzäunt ist, besteht nämlich Begehungsrecht für Jeden.

    .

  • Hallo Berni, jetzt wo Du von den Schichtpilzen sprichst, bin ich auch für die Gattung. Was mich eben dabei stört, dass man immer von

    abgestorbenen Holz spricht, wo sie darauf wachsen. Die Eiche ist aber wirklich noch in Takt. (Ich mache mal hinter Eiche ein ????)

    Mal sehen, ob es noch Meinungen gibt. Danke Dir aber sehr.

    Gruß Fred

    Ja Franz, normal hätte ich meine Bilder weiter aufgenommen. Er kam nur sehr forsch an und hatte einen Hund dabei, der wie verrückt bellte.

    Er sagte sofort, ich würde die Tiere in der Ruhephase stören,. raus hier!!! Überall hat man Zettel an die Bäume geheftet , dass auf keinen Fall die Wege

    verlassen werden dürfen. Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht. Da meine Frau dabei war und sie auch gleich sagte:"lass uns gehen"

    wollte ich nicht lange mit dem diskutieren. Ich fragte ihn nur, dass der Köter wohl nicht die Tiere stört?

    Weil ich im Moment auch nicht ganz auf der Höhe bin, mit den Vorschriften, sind wir Richtung Weg gegangen.

    Als ich ihm noch sagte, dass ich schon weiß, dass man sich ruhig verhält und ich nur Bilder für ein Forum im Internet mache, sagte er

    auch nur, dass ihn das egal ist, auch wenn ich für den Kaiser von Rom Bilder mache.

    Pilze wachsen nun mal nicht auf den Wegen (die Wenigsten!!!) und wenn man sie sucht, muss man die Wege verlassen. Nun kennt man auch, daß

    natürlich oft Viele im Wald herumlaufen, um Pilze zu sammeln. Wer kann vielleicht mal was konkretes dazu sagen? Gab es schon mal das Thema

    im Forum ? Blöd, wenn man immer ein mulmiges Gefühl haben muss, dass man im Wald läuft.

    Gruß Fred

  • Guten Morgen Fred,

    der Baum -wahrscheinlich Eiche- ist sicherlich noch vital. Allerdings ist der Bereich in dem die Pilze wachsen beschädigt und ich vermute mal, dass durch den Stamm ein vertikaler Riss geht (siehe senkrechte Vernarbung die von der Wurzel weit nach Oben reicht).

    Es ist anzunehmen, dass dort das Holz abgestorben ist, sehr gut bei den Bildern 3 und 4 zu erkennen und der Pilz findet dann sein geeignetes Substrat. (Totholz)

    Zu den Rechtsverhältnissen im Privatwald kann ich leider nichts beitragen, ich gehe immer in Staatswäldern auf die Pilz-Pirsch und bin daher noch nie behelligt worden.

    Gruß

    Berni

    Einmal editiert, zuletzt von Berni1960 (17. Dezember 2019 um 18:26)

  • Zitat

    das Fotografieren kann er sich aber verbitten und deshalb dich des Grundbesitzes verweisen!

    In nicht umzäunten Wald? Belege (echtes Interesse!)?

    Zitat

    Er sagte sofort, ich würde die Tiere in der Ruhephase stören,. raus hier!!! Überall hat man Zettel an die Bäume geheftet , dass auf keinen Fall die Wege

    verlassen werden dürfen.

    Ok, wenn dort Zettel mit einen Betretungsverbot waren und er der Waldbesitzer ist, dann kann er dich vermutlich dort rausschicken. Ich hatte mal einen Anwalt diesbezüglich gefragt (alllerdings für ein Heckengrundstück ohne Umzäunung), er sagte das hier die Schilder genügen. Inwiefern dies auch für Privatwald gilt, weiß ich nicht?

    Unabhängig davon ist Rücksichtsnahme auf Tiere natürlich immer sinnvoll.

    Bestimmungsvorschläge sind immer unter Vorbehalt. Auf keinen Fall sind eine Freigabe zum Verzehr.

  • Also, der Wald, in dem ich war, ist bestimmt nicht komplett privat. Er ist täglich durch hunderte Leute frequentiert, weil er früher mal extra

    zur Naherholung angelegt war. Überall waren Stellen eingerichtet, wo man sich lockern konnte, wenn man Waldlauf machte.Inzwischen alles

    veraltert und kaputt. Die Zettel hat nicht der Eigentümer angebracht und sind kilometerweit auseinander. Denke, dass sie von der NABU sind.

    Jedermann darf sich zur Erholung im Wald aufhalten, auch im Privatwald. Nur eben müssen Ausnahmen beachtet werden. In Aufforstungen unter

    1.5 m, an Stellen frischer Holzeinschlagstellen, zur Jagt und eben zu den Ruhezeiten der Tiere. Überall war gestern Lärm , durch Motorsägen.

    Riesige Baumerntemaschinen standen auf den Wegen mit laufendem Motor. Noch nie habe ich in dem Wald auch nur ein Tier gesehen.

    Ich werde mich aber künftig noch vorsichtiger verhalten. Hole auch noch genaue Informationen ein.

    Gruß Fred

  • Hallo,

    zur angesprochenen rechtlichen Situation (in Deutschland) würde ich gerne meinen aktuellen Stand mit euch teilen.

    Grundsätzlich ist es egal wem der Wald gehört, Privat oder dem Staat. In Deutschland hat jeder Bürger nach §14 des Bundeswaldgesetzes ein Recht auf freie Begehung des Waldes. Und das ist ausdrücklich NICHT auf Waldwege beschränkt, sofern man zu Fuß unterwegs ist (<-> Fahrrad, Reiten, ...).

    Dieses Recht darf allerdings eingeschränkt werden. Das kann mehrere Gründe haben und unterschiedlich streng ausfallen.
    Zunächst einmal ist ein Aufenthalt in der Nacht zum Zwecke des Schutzes der Tiere untersagt. Wie Fred schon geschrieben hat können Behörden Einzäunungen genehmigen, z..B: bei Neuanpflanzungen, damit diese nicht durch Waldgänger geschädigt werden. Diese Einzäunungen sind verbindlich und dürfen nicht umgangen werden. Desweiteren kann ein allgemeines Wegegebot zum Schutze der Natur vorgeschrieben werden wie in Kernzonen von Nationalparks (z.B. Bayerischer Wald). Kurzfristige Einschränkungen können durch Baumfällarbeiten oder Jagdbetrieb zustande kommen. Auch diese sind über Absperrungen kenntlich zu machen.

    Ein Recht jemanden einfach aus dem Waldgebiet zu verweisen hat eine Privatperson ohne entsprechenden, behördlich genehmigten Grund (vgl. oben) nicht. Nur ein Forstbeamte besitzt im Wald polizeiliche Befugnisse und darf Personalien feststellen oder Leute des Waldes verweisen.

    Soweit mein Wissen zum Stand der Dinge. Ich bin aber kein Jurist, daher freue ich mich auf begründete Verbesserungen, damit keine Halbwahrheiten verbreitet werden, falls etwas nicht richtig ist.

    Natürlich muss man nicht zwingend auf sein Recht beharren und manchmal ist es schlauer einem Konflikt aus dem Weg zu gehen.... :wink:

    LG Thiemo

    Bestimmungsvorschläge anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Eine Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben! -> Pilzsachverständige finden

  • Hallo Thiemo,

    danke für die Info, dass mit den polizeilichen Rechten des Försters war mir neu.

    Generell sollte man natürlich Regeln zum Schutz von Natur und Tieren befolgen (geschriebene wie ungeschriebene). Gleichzeitig muss man aber auch nicht hinnehmen, wenn man grundlos (kann ich hier nicht beurteilen) im Wald, insbesondere von nicht berechtigen Personen, zu Recht gewissen wird.

    Leider gibt es gerade unter Jägern einige, die meinen der Wald gehört ihnen allein (aber ganz sicher nicht alle).

    Viele Grüße

    Thomas

    Bestimmungsvorschläge sind immer unter Vorbehalt. Auf keinen Fall sind eine Freigabe zum Verzehr.

  • Hallo Fred,

    du wohnst nicht in Österreich, oder?

    Da sind die Vorschriften mW nämlich anders als in D, und ein Waldbesitzer darf anderen tatsächlich verbieten, seinen Wald zu betreten (muss dafür aber Schilder anbringen, und nicht nur hie eines/da eines).

    In D kenne ich die Vorschriften auch so wie oben beschrieben. mW ist ferner zum Schutz des Wildes ein Betreten von Dickicht/Unterholz (die Formulierung habe ich nicht nachgeschaut, mW wir darunter etwas verstanden, wo man nicht aufrecht gehen kann, sondern herumkriechen muss) verboten.

    Manche Waldbesitzer scheinen aber die Vorschriften entweder nicht zu kennen oder einfach trotz Kenntnis zu ignorieren, im Vertrauen darauf, dass die Leute, die sie anpampen, es (auch) nicht besser wissen. Mein Freund erzählte vor Jahren mal, dass der Vater eines ehemaligen Studienkollegen sich scheinbar einen Sport draus machte, im Herbst bei Leuten, die in seinem Wald Pilze suchen waren, die Pilze einzukassieren :cursing:. Und hatte damit wohl regelmäßig Erfolg, aus genau dem Grund, dass die Pilzsammler ihre Rechte nicht kannten. Das finde ich unter aller Sau.

    Beste Grüße

    Sabine

  • Hallo Ihr Lieben

    Ich denke, wir müssen langsam die Rubrik verlassen, weil wir über ein Thema diskutieren, welches nicht in Pilzbestimmung passt.

    Auskennen tue ich mich natürlich nicht so genau, nur möchte ich nicht Übeltäter sein. Ich wechsle nochmal in eine passende Rubrik,

    weil ich schon finde, dass wir alle betroffen sein können, wenn wir uns im Wald aufhalten.

    Gruß Fred