Meine Eingangsfrage über die Listen hat ja bislang noch niemand beantwortet. Verstehe ich das also richtig, dass die Roten Listen und die Liste der Verantwortungsarten für den Sammler keinerlei rechtliche Bedeutung haben, sondern als Leitfaden dienen welche Pilze besonders selten und daher nach eigenem Ermessen zu schonen sind?
Die sind unter anderem die Grundlage dafür, dass eventuell auch gesetzliche Sammelverbote folgen könnten. Bei Pilzen ist ja das Problem, dass die vlt. manchmal gar nicht so selten sind aber vlt. nicht so häufig fruktifizieren. Ansonsten gilt ja ohnehin, dass Habitatschutz der sinnvollste Pilzschutz ist. Seltene Arten sind meistens selten, weil geeignete Habitate rar werden. Wenn Pilze dann auf der Roten Liste einsortiert werden, hat man als Naturschützer bessere Argumente konkrete Erschließungspläne zu beanstanden.
Hier verstehe ich die zweite Liste nicht ganz. Da steht ja, dass Steinpilz, Morcheln und ein paar weitere Arten für den Eigenbedarf entnommen werden dürfen. Andere Speisepilzarten, z.B. Reizker, Parasol und Egerlinge werden aber nicht aufgeführt. Was ist also mit den Arten, die hier nicht aufgeführt sind? Dürfen die dann (zumindest theoretisch) in beliebiger Menge entnommen werden?
Geringe Mengen für den persönlichen Bedarf bezieht sich sowohl auf die geschützten (aber sammelbaren) Arten als auch auf ungeschützte, also kann man von den nicht erwähnten Arten nicht grenzenlos sammeln. Im sächsischen Waldgesetz wäre das unter §14 zu finden, in den anderen Bundesländern wird es ähnliche Aussagen geben:
Zitat(1) Wild wachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.
Eigenbedarf ist dabei ein unbestimmter Rechtsbegriff. 1kg gilt fast überall als unproblematisch. 2kg sollte überall die Höchstgrenze sein, sofern überhaupt erlaubt. Da müsste man dann konkret bei der unteren Naturschutzbehörde nachfragen wie es vor Ort gehandhabt wird.
LG.