Hallo Sabine !
Einerseits gilt in Österreich das Österreichische Forstgesetz. Hinsichtlich des Pilze Sammelns ist einer der wesentlichsten Punkte jener, dass maximal 2 kg Pilze pro Person und Tag gesammelt werden dürfen.
Andererseits gibt es in manchen Bundesländern auch noch zusätzliche bundesländerspezifische Pilzschutzverordnungen (Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Tirol). Da sind je nach Bundesland verschiedene Pilzarten entweder ganzjährig oder während eines bestimmten Zeitraumes im Jahr geschützt, dürfen also nicht oder nur zeitlich begrenzt gesammelt werden. Das nur an bestimmten Wochentagen gesammelt werden darf, galt meines Wissens nur in Tirol und ist mittlerweile hinfällig.
Weiters kann ein Waldbesitzer in Österreich auch noch nach dem Allgemein Bürgerlichen Recht (ABR), welches im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) niedergeschrieben ist, das Sammeln von Pilzen bzw. Früchten in seinem Wald verbieten. Dies ist auf Anschlagtafeln ersichtlich, die in der Regel dort angebracht sind, wo der Wald üblicherweise betreten wird (Waldrand, beginnender Waldweg, Wegkreuzung). Da steht dann z.B. drauf " Das Sammeln von Pilzen ist nach Paragraph (§) .... ABGB verboten ". Ein derart gekennzeichneter Wald darf aber für sonstige Erholungszwecke (Wandern, Joggen) trotzdem betreten werden, die Schönheiten und Früchte des Waldes darf man jedoch nur mit den Augen betrachten und bewundern, aber eben nichts sammeln.
Auch in Jungkulturen, deren Baumbestand eine Höhe von 3 m augenscheinlich noch nicht erreicht hat, dürfen keine Pilze gesammelt werden.
Und schließlich ist auch in Gebieten, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, das Sammeln verboten, aber das wird ja in Deutschland wahrscheinlich auch nicht anders sein.
Hier noch ein paar Links, die vielleicht hilfreich sind:
http://www.salzburg24.at/2015/07/XBeilage.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=10000841
https://www.bmnt.gv.at/forst/w…alten_wald/pilzewald.html
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…K&Gesetzesnummer=20000262
Mit lieben Grüßen aus Österreich
Sepp