In der Pilzberatung notiere ich die persönlichen Angaben, einschließlich Adresse und die vorgelegten Pilzarten, dazu sind wir übrigens verpflichtet. ... Ich kann im Falle einer Vergiftung nachweisen, was er mir gezeigt hat.
Da geht man aber davon aus, dass eben auch alle Pilze richtig erkannt und nicht verwechselt wurden. Natürlich wird niemand einen Giftpilz freigeben, der als solcher erkannt wurde. Die nie mit vollständiger Sicherheit auszuschießende Gefahr ist aber doch, dass man einen Speisepilz mit einem Giftpilz verwechselt. Dann steht im Protokoll z.B. Wiesenchampignon, und es war in Wahrheit ein Weißer Knollenblätterpilz. Ich weiß, das würde Dir sicher so nie passieren. Aber um den Fall geht es doch. Denke mal da kann man sich vor Gericht nicht auf das Protokoll berufen, wenn durch Mikroskopie oder Toxikologische Analysen eine Knollenblätterpilzvergiftung nachgewiesen wurde.
Der/die Beratene hat ja keine Möglichkeit das Protokoll zu überprüfen, das er/sie da unterschreibt, da die notwendigen Kenntnisse zur Bestimmung fehlen (deshalb kommt er/sie ja in die Beratung).
Was ich mir mal überlegt habe ist, dass man im Protokoll Allgemeinsätze aufführt, die der/die Beratene direkt nachprüfen kann, und womit bestimmte Giftpilze zumindest bei arttypischem Aussehen ausgeschlossen sind. Z.B. würde die Aussage "Es wurden keine Lamellenpilze freigegeben, die komplett weiß oder schmutzig-weiß bis weiß-gräulich sind (Stil, Fruchtschicht, Hut)." Dies könnte der Beratene/die direkt nachprüfen und vor Ort unterschreiben. Dann wären schonmal Weißer und Kegelhütiger Knollenblätterpilz, tödlich giftige Trichterlinge und ein paar andere Giftpilze ausgeschlossen.
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Moin Mister X
Sorry, dass ich hier auch noch etwas zufüge.
Es ist und bleibt immer ein Risiko mit jeder Bestimmung und Freigabe.
Andererseits kann ich dir aus meiner aktiven Zeit als Pilzkontrolleur mitteilen, dass Pilze bis ins Detail begutachtet werden und schon im Zweifelfall direkt in den Eimer wandern.
Das gilt auch für vergammelte, Essbare Pilze.
Es gab oder gibt es immer noch, dass diverse Pilze, obschon diese Essbar sind, nicht freigeben wurden.
Denke hier an den Perlpilz, Scheidenstreiflinge, Wulstlinge.
Wenn hier der Sammler diese unbewusst gepflückt hatte und lediglich auf das Vertrauen der Pilzkontrolle wartete, haben wir diese mit der Begründung der gefährlichen Verwechslungen prompt entsorgt.
Bestand der / die Pilzsammler auf eine Freigabe, geschah dies NUR gegen seine Unterschrift.
Im Grossen und Ganzen werden geprüfte PSV gut respektiert, da die Sammler/Innen Vergiftungen vermeiden wollen.
Während meiner ca. 15 Jährigen Tätigkeit als PSV hatte ich desbezüglich NIE schwierige Kunden.
BG Markus