Hallo @ all!
Übers Internet werden keine Verzehrfreigaben erteilt.
Erstens weil Bestimmungen ohne den Pilz in der Hand nicht sicher genug sind (Haftungsausschluss!!!), zweitens, weil man einen vergammelten Pilz nicht als solchen erkennen kann, drittens, weil keiner sieht, was sonst noch im Korb liegt und auf den Bildern nicht zu sehen ist.
Alles, was du also zu dir nimmst, chinesischer Weiser, nimmst du auf eigenes Risiko zu dir.
Das Web und das Forum sind dazu da, bei Bestimmungen zu helfen. Dazu wäre aber ein >gewisses Mindestmaß an Infos< sinnvoll, um auch eine stichhaltige Erklärung abgeben zu können.
Jetzt hier zu sagen, daß das Xerocomellus rubellus (Blutroter Filzröhrling) ist, der keineswegs selten ist und eher mäßig schmeckt, ist also kaum mehr als desorientierte Orakelei.
LG, Pablo.