Hi,
erstmal danke an alle für eure Antworten.
Die Pilze, die in DE gar nicht gesammelt werden dürfen findest du hier.
Hier verstehe ich die zweite Liste nicht ganz. Da steht ja, dass Steinpilz, Morcheln und ein paar weitere Arten für den Eigenbedarf entnommen werden dürfen. Andere Speisepilzarten, z.B. Reizker, Parasol und Egerlinge werden aber nicht aufgeführt. Was ist also mit den Arten, die hier nicht aufgeführt sind? Dürfen die dann (zumindest theoretisch) in beliebiger Menge entnommen werden?
Das ist überall anders. Bei uns darf man für den Eigenbedarf sammeln.
Ja, das hätte ich vielleicht vorher präzisieren sollen. Meine Frage bezog sich vor allem auf DE, allerdings bin ich durchaus auch an Regelungen anderer europäischer Länder interessiert, falls da jemand Infos zu hat. Vor allem Belgien würde mich persönlich interessieren.
Das macht wenig Sinn, denn man weiß nicht, welche konkreten Bedingungen der Pilz zum Fruktifizieren braucht. Sinn macht, diese Pilze stehen zulassen.
Okay, war vielleicht mehr so eine Schnapsidee...
Meine Eingangsfrage über die Listen hat ja bislang noch niemand beantwortet. Verstehe ich das also richtig, dass die Roten Listen und die Liste der Verantwortungsarten für den Sammler keinerlei rechtliche Bedeutung haben, sondern als Leitfaden dienen welche Pilze besonders selten und daher nach eigenem Ermessen zu schonen sind?
Grüße,
KopfPilz
PS: Bitte entschuldigt, wenn meine Antworten manchmal etwas länger dauern. Wenn ich eine Frage stelle, dann schaue ich mir eure Antworten auf jeden Fall immer sofort an, nehme mir aber oft ein bisschen mehr Zeit um eine Antwort zu formulieren.