Naturschutzgebiete und deren Beschilderung

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 6.799 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2020 um 17:09) ist von Fluens.

  • Ich hätte aus aktuellem Anlass mal eine Frage zu Naturschutzgebieten. Das Sammeln von Pilzen ist in Naturschutzgebieten soweit ich das recherchiert habe generell verboten. Landschaftsschutzgebiete (die regional um Sammelverbote ergänzt werden können) lasse ich mal außen vor. Soweit richtig?

    Jetzt war ich vorgestern wohlwissend im Naturschutzgebiet unterwegs um ein wenig Recherche zu betreiben, wo das Naturschutzgebiet jetzt genau anfängt bzw. endet. Dabei habe ich es irgendwie geschafft weit in das Naturschutzgebiet einzudringen bevor ich auf einem Zuweg das erste Hinweisschild von hinten sehen konnte. Ich bin also längere Zeit im Naturschutzgebiet unterwegs gewesen, ohne ein Hinweisschild gesehen zu haben und hätte theoretisch aus Unwissenheit den Wald leerräumen können.

    Daher meine eigentliche Frage: Muss ich jetzt Angst haben, mich in unbekannten Gebieten strafbar zu machen bis ich sämtliche Zuwege auf Beschilderung überprüft habe?

  • Hallo Fluens,

    1) Man macht sich dadurch nicht strafbar, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet rechtlich: du bist in keinem Fall vorbestraft, egal wieviel Bußgeld du hast zahlen müssen. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Schwere der Verfehlung etliche Hundert Euro betragen.

    2) Unwissenheit schützt in einem solchen Fall nicht vor der Bestrafung. "Aus Unwissenheit den Wald leerräumen" funktioniert also nicht. Wirst du erwischt, zahlst du in jedem Fall.

    3) Die Vor-Ort-Recherche bringt nicht immer das gewünschte Ergebnis, weil z. B. Hinweisschilder entfernt bzw. gar nicht erst aufgestellt wurden. Im Zweifel entscheidet der Umriss auf einer Landkarte, wo genau das Naturschutzgebiet räumlich liegt, so dass die Zu-Hause-Recherche oder von mir aus auch Handy-Recherche (in Verbindung mit GPS-Ortung?) mit einer geeigneten Karte zielführender ist als die Suche nach eventuell dastehenden Schildern.

    4) Falls danach für dich noch Zweifel bestehen, sagt dir der Förster bzw. der Polizist, der dich erwischt hat, ob das im Naturschutzgebiet war oder außerhalb. Diese Auskunft kostet dann, wie oben erwähnt, eventuell ein paar Hunderter.

    Freundliche Grüße

    StephanW

    Für meine hier gemachten Aussagen zu Pilzen übernehme ich keinerlei Haftung, es sind insbesondere keine Essfreigaben.

  • Hallo StephanW,

    vielen Dank für die Antworten, mit 3) hast du definitiv recht. Ich habe inzwischen diese Online-Karte für Bayern gefunden, laut derer das Naturschutzgebiet sogar noch umfassender angelegt ist als ich bisher angenommen hatte. Mit der Karte ist das Thema dann auch erledigt, die hatte ich bisher nur nie finden können. Wahrscheinlich habe ich einfach schlecht gesucht ^^