Ich hätte aus aktuellem Anlass mal eine Frage zu Naturschutzgebieten. Das Sammeln von Pilzen ist in Naturschutzgebieten soweit ich das recherchiert habe generell verboten. Landschaftsschutzgebiete (die regional um Sammelverbote ergänzt werden können) lasse ich mal außen vor. Soweit richtig?
Jetzt war ich vorgestern wohlwissend im Naturschutzgebiet unterwegs um ein wenig Recherche zu betreiben, wo das Naturschutzgebiet jetzt genau anfängt bzw. endet. Dabei habe ich es irgendwie geschafft weit in das Naturschutzgebiet einzudringen bevor ich auf einem Zuweg das erste Hinweisschild von hinten sehen konnte. Ich bin also längere Zeit im Naturschutzgebiet unterwegs gewesen, ohne ein Hinweisschild gesehen zu haben und hätte theoretisch aus Unwissenheit den Wald leerräumen können.
Daher meine eigentliche Frage: Muss ich jetzt Angst haben, mich in unbekannten Gebieten strafbar zu machen bis ich sämtliche Zuwege auf Beschilderung überprüft habe?