Hallo Pilzfreunde,
ich bin ein wenig verwirrt beim Thema Sammelbeschränkungen, weil ich da hier im Forum und auf Youtube teils unterschiedliches gehört habe.
Mein Verständnis ist folgendes:
1. Nach Bundesartenschutzverordnung nicht geschützte Pilze dürfen in unbegrenzter Menge gesammelt werden, jedoch nur für den Eigenbedarf.
2. Nach Bundesartenschutzverordnung mit Ausnahme geschützte Pilze ("besonders geschützt") dürfen in begrenzter Menge für den Eigenbedarf gesammelt werden, Richtwert ist 2 kg Frischpilze pro Tag und Person.
3. Nach Bundesartenschutzverordnung ohne Ausnahme geschützte Arten ("streng geschützt") dürfen überhaupt nicht gesammelt werden.
4. Alle Pilze dürfen in Deutschland nur für den Eigenbedarf gesammelt werden und nie für Verkauf oder kommerzielle Nutzung.
Stimmt das so?