Das wurde wohl missverstanden, das Beratungsprotokoll (falls es denn überhaupt geschrieben wird) bekommt nicht der Ratsuchende mit. (Und das wollte auch noch nie jemand haben).
Achso...hmmm. Also ich würde mir ja schon eine Kopie mitgeben lassen (oder abfotografieren), wenn ich was unterschreibe.
Im Zweifel ließe sich aber wohl schon irgendwie belegen, dass der/die Pilzsammlerin eine Beratung in Anspruch genommen hat, z.B. durch Zeugenaussagen (hat es jemandem erzählt), Telefonverbindungsdaten oder Emails. Irgendwie wird ja im Vorfeld Kontakt aufgenommen worden sein.
Außerdem ist es wohl eine eher riskante Verteidigungsstrategie zu behaupten, die Beratung hätte nie stattgefunden. Wenn das rauskommt, dass das nicht stimmt, hat das sicher unschöne Konsequenzen vor Gericht.