Wenn man als geprüfter PSV eine Pilzberatung anbietet und einen Giftpilz freigibt, was wenn wir mal ehrlich sind ja nie zu 100,00000% ausgeschlossen werden kann, welche (Straf-)rechtlichen Konsequenzen hätten man zu befürchten? Könnte man auf Schmerzensgeld o.ä. verklagt werden? Kommt der Staatsanwalt (fahrlässige Körperverletzung oder sogar Tötung?)?
Wäre die Antwort unterschiedlich, wenn die Beratung ehrenamtlich oder kostenpflichtig erfolgt?
Gibt es hierzu konkrete Präzedenzfälle?