Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 23.287 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2013 um 13:21) ist von Wirderer.

  • Hallo Wirderer,

    das kenne ich in ähnlicher Form. Hier werde Flockies nicht gesammelt, weil viele glauben, die wären giftig. Was mich immer freut, bleiben sie dann doch für mich. Es kommt auch sehr oft vor, dass gerade alte Leute dann immer mal wieder versuchen, mich von ihrer Giftigkeit zu überzeugen.


    Gruß Michael

    Einmal editiert, zuletzt von eiretap (15. Oktober 2013 um 11:40)

  • Hallo zusammen!

    Um eure Diskussion abzukürzen:

    - lt. BundesartenschutzVO, Anl. 1 zu § 1 stehen Grünlinge unter Schutz und dürfen nicht gepflückt werden.
    - nach § 2 der BundesartenschutzVO gibt es auch keine Ausnahme, wie z. B. für Steinpilze u. a.


    LG aus dem Bayer. Wald

    Ois is isi :D
    Wolfgang

  • Zitat von Oisisi pid='6740' dateline='1381831895'

    Hallo zusammen!

    Um eure Diskussion abzukürzen:

    - lt. BundesartenschutzVO, Anl. 1 zu § 1 stehen Grünlinge unter Schutz und dürfen nicht gepflückt werden.
    - nach § 2 der BundesartenschutzVO gibt es auch keine Ausnahme, wie z. B. für Steinpilze u. a.


    LG aus dem Bayer. Wald


    Auch das ist ein Widerspruch in sich, oder warum sollte ein als "tödlich giftig" eingestufter Pilz, welcher in Massen auftritt, auch noch besonders geschützt sein.
    Da sieht man mal wieder, das die s.g. Gesetzgeber von absolut NICHTS eine Ahnung haben...und nur vom grünen Tisch, jenseits aller Realität, Gesetze und Verordnungen erlassen und in D auch beharrlich weiter vertreten, obwohl bewiesen ist, dass diese Gesetze und Verordnungen totaler Schwachfug sind. In anderen Ländern, wird bei einer falschen Gestzgebung versucht zurück zu rudern...siehe nur in
    F mit dem Alkoholteströhrchen, und so gibt es sehr viele weiter Beispiele aus aller Welt.

    Gruß
    Tommi

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    Mitglied der Pilzfreunde in der Gemeinnützigen Gesellschaft Wismar e.V und der Pilzfreunde e.V.


    :graduate:

  • Ohne die Situation im Einzelnen beleuchten zu wollen, bzw. auch zu können...

    Hier werden einige Sachen durcheinandergewürfelt.

    Ob etwas geschützt ist, hängt natürlich nicht davon ab, ob es essbar ist.

    Weiterhin kann ein Pilz/Pflanze/Tier regional sehr häufig sein, aber in großen Teilen Deutschlands fehlen, bzw. sehr selten sein.

    Deswegen ist Pilzschutz auch immer Biotop-Schutz!

    Über Sinn und Unsinn von Sammelverboten bei Pilzen kann man sich streiten... einerseits wird analog zum Apfelbaum beim Pflücken der "Früchte" ja der eigentliche Organismus nicht beschädigt (was auch in einer Schweizer Langzeitstudie bewiesen wurde), andererseits können sich Pilze sicher schlechter vermehren, wenn man ihre "Vermehrungsorgane" entfernt.