Liebe Forennutzer,
wie gesetzlich vorgeschrieben, informieren wir euch hiermit über eine Änderung unserer Nutzungsbedingungen.
Wir haben diese um den § 4 ergänzt.
§ 4 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und/oder strafbare Handlungen oder deren Beabsichtigung und ähnliches.
1. In Deutschland sind die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin (jedoch nicht die Pilze explizit) als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfasst. Der Besitz von und Handel mit psilocybinhaltigen Pilzen kann daher als Betäubungsmittelbesitz oder -handel (mit eng begrenzten Ausnahmen, beispielsweise zum Zweck pilzkundlicher Sammlungen) ausgelegt werden und ist damit in Deutschland strafbar.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. März 2006 waren Pilze von der alten Gesetzesfassung des BtMG nicht umfasst, da zu diesem Zeitpunkt nur der Besitz von „Pflanzen“ und „Pflanzenteilen“ unter Strafe gestellt war, Pilze aber nach neuerer Ansicht nicht zum Reich der Pflanzen gehören.[59] Mit Urteil vom 25. Oktober 2006 hat der Bundesgerichtshof unter Az. 1 Str 384/06 das Revisionsurteil des Koblenzer Oberlandesgerichtes aufgehoben. Am 23. Juli 2009 ist die alte Aufzählung durch den Begriff „Pilze“ ergänzt worden (Änderung des § 2 BtMG).
2. Anfragen zu Rauschpilzen mit dem Wirkstoff Psilocybin und/oder Psilocin sind in diesem Forum nicht gestattet, es sei denn, es liegt ein berechtigtes mykologisches Interesse vor. Die Entscheidung über diesen Sachverhalt behält sich der Forenbetreiber, vertreten durch Administratoren und Moderatoren ausdrücklich vor. Eine Einrede gegen seine Entscheidungen ist auf Grund der strafbewährten Umstände nicht möglich.
3. Ist eine strafbare Handlung ersichtlich, nehmen wir zu unserem eigenen, sowie auch dem Schutz des Verfassers, Kontakt zu den zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf und erstatten Anzeige.
Die kompletten Nutzungsbedingungen findet ihr unter anderem unter diesem Link: Nutzungsbedingungen
Euer Forenteam