Sammellimit für Wildpilze

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.959 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Oktober 2023 um 17:02) ist von MisterX.

  • Hallo Pilzfreunde,

    eine ganz kurze Frage, jetzt, da es beim Pilzbestand wieder ergiebiger wird:

    Mir ist nicht ganz klar, ob die Sammelbeschränkung von 2 kg pro Tag und Person für jede einzelne Pilzart gilt, oder den gesamten PIlzkorb. Also kann ich 2 kg Steinpilze und 2 kg Pfifferlinge (insg. 4 kg) sammeln oder nur 1 kg Steinpilze und 1 kg Pfifferlinge (also der gesamte Pilzkorb darf nur 2 kg Pilze enthalten?

    Ich vermute letzteres, würde mich da aber gern nochmal absichern.


    Vielen Dank!

    Alle meine Aussagen in diesem Forum sind nur als Bestimmungshilfen und keinesfalls als Verzehrfreigabe zu verstehen.

  • Letzteres!

    Je nach Bundesland wird die Limite glaub etwas verschieden ausgelegt. Mit 2 kg solltest du nirgends Probleme haben ausser im Zollgrenzbezirk (z.B. bis 20 oder 30 km von Schweizer Grenze entfernt). Da darfst du max. 1 kg Wildpilze auf dir tragen - egal ob du Grenze überquerst oder nicht.

    Und: Von Steinpilzen, Pfifferlingen, Raufüssen, Morcheln und einigen anderen Arten darfst deutschlandweit nur max. 1 kg pro Tag ernten ("geschützte Arten").

    In der Schweiz ist das alles von Kanton zu Kanton verschieden:-)

    LG Endo

  • Hallo,

    Je nach Bundesland wird die Limite glaub etwas verschieden ausgelegt.

    in Sachsen gibt es zum Beispiel gar keins. Da kann man sogar Bilder mit Unmengen an Steinpilzen in der Zeitung zeigen und es passiert nichts.

    VG Jörg

    Weil Pilze keine Bücher lesen sehen sie selten so aus wie sie sollten

  • Hallo MisterX,

    das Bundesdatenschutzgesetz benennt keine konkrete Mengen und sagt nur für den Eigenbedarf, was immer das sein soll. Genau genommen ist das eine Mahlzeit pro Person😆

    Viele Grüße

    Veronika Weisheit
    Pilzberaterin Landkreis Rostock


    Hinweis: Hier im Forum wird es von mir keine Verzehrfreigaben geben, weil eine Bestimmung über Bild immer fehlerhaft sein kann.

  • Vielen Dank für die Antworten! :thumbup::thumbup:

    Also 2kg Frischpilze pro Tag und Person insgesamt und davon maximal 1 kg von einer der mit Ausnahme geschützten Arten.

    Von Steinpilzen, Pfifferlingen, Raufüssen, Morcheln und einigen anderen Arten darfst deutschlandweit nur max. 1 kg pro Tag ernten ("geschützte Arten").

    Gut zu wissen, dachte, da gilt auch 2 kg.

    in Sachsen gibt es zum Beispiel gar keins. Da kann man sogar Bilder mit Unmengen an Steinpilzen in der Zeitung zeigen und es passiert nichts.

    Lustig, dass die Limite für geschützte Arten wie dem Steinpilz da dann auch nicht gelten..dachte das wäre was deutschlandweites.

    Also, auf nach Sachsen...^^ Spaß...natürlich wird gewissenhaft und bestandsschonend gesammelt, egal wo.

    Alle meine Aussagen in diesem Forum sind nur als Bestimmungshilfen und keinesfalls als Verzehrfreigabe zu verstehen.

  • Hallo,

    😊da ich gelehrt bekommen habe, sind Pilze schwer verdaulich, auch wenn man 32 mal pro bissen kaut; daher sind /wären ein bis zwei Pilzmahlzeiten pro Woche völlig ausreichend 😃

    Ich weiß das die Sammelwut unbegrenzte Ausmaße annehmen kann. Mittlerweile bemühe ich mich nur das unversehrteste dem Wald zu entnehmen.

    Gruß Ralph

    Das Marmeladenbrot ist keine Katze :awardspeech:

  • Mittlerweile bemühe ich mich nur das unversehrteste dem Wald zu entnehmen.

    Ich mache es genau so. Ich nehme nur richtig schöne, arttypische und junge Fruchtkörper mit. Falls es zu wenig gibt, habe ich immer eingefrorene Zuchtpilze im Kühlfach,

    Alle meine Aussagen in diesem Forum sind nur als Bestimmungshilfen und keinesfalls als Verzehrfreigabe zu verstehen.

  • Hallo,


    Veronika hat das schon gut umrissen: Es gibt vom Gesetz her keine konkrete kg Grenze. Weder für die besonders geschützten, noch die restlichen Arten. Es gilt zunächst die geringe, haushaltsübliche Menge für den Eigenbedarf pro Person. Das ist bundesweit gleichermaßen gültig!

    Von einigen Behörden werden regional tatsächlich konkrete Mengen (1-2kg) festgelegt, das ist aber die Ausnahme. Auch bei möglichen Bußgeldverfahren wird meist mit 1-2kg Freimenge gerechnet.


    Die besonders geschützten Arten (Steinpilze, Pfifferlinge, Rotkappen,…) haben keine eigene Mengengrenze oder anderslautende Vorgabe aber aufgrund des strengeren Schutzstatus können bei Verstößen deutlich empfindlichere Bußgelder verhängt werden.


    VG Thiemo

    Bestimmungsvorschläge anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Eine Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben! -> Pilzsachverständige finden

  • Vielen Dank nochmals.

    Ich denke mal, dass in der Praxis bei allen Arten, die man sammeln darf (geschützt und nicht geschützt), dass kein Förster was sagt, wenn man sich einen handelsüblichen großen Korb pro Person voll macht.

    Im Schweizer Grenzgebiet hat es aber trotzdem einen erwischt. Hatte 3 kg dabei, Behörde sagte nur 1 kg erlaubt.

    Teurer Spaß: Schweizer Pilzsammler muss hohe Strafe zahlen - SWR Aktuell

    Alle meine Aussagen in diesem Forum sind nur als Bestimmungshilfen und keinesfalls als Verzehrfreigabe zu verstehen.