Hi!
Ich habe ein paar Fragen zum Pilze sammeln und Naturschutz.
Zunächst mal ist mir immer noch die Rechtslage nicht ganz klar. Soweit ich weiß ist i.A. das Sammeln für den Eigenbedarf (also 1kg pro Person) außerhalb von ausgewiesenen Naturschutzgebieten erlaubt. Wie ist es aber mit besonders seltenen Arten? Haben die Roten Listen, oder die Liste der Verantwortungsarten eine rechtsverbindliche Bedeutung? Abgesehen vom rein rechtlichen Status - orientiert ihr selber euch an den Listen, wenn ihr Pilze sammelt? Was ist, wenn ich versehentlich einen besonders schonenswerten Pilz z.B. zur Bestimmung mitnehme? Und ergibt es vielleicht Sinn, den seltenen Arten gezielt bei der (Wieder-)Verbreitung zu helfen, z.B. indem wir reife Fruchtkörper an einer günstigen Stelle im Wald platzieren?
KopfPilz