Hallo, Besucher der Thread wurde 414 mal aufgerufen und enthält 2 Antworten

Der Hinweis keine Verzehrfreigabe...

  • Liebe Pilzfreunde,


    ihr weist ja immer wieder darauf hin, das die Bestimmung keiner Verzehrfreigabe gleich kommt. Nun meine Frage: Was sollte denn passieren, wenn man dies nicht explizit erwähnt? Rechtlich gesehen kann meiner Meinung nach, nichts passieren; Gesundheitlich natürlich schon, aber das rechne ich dann zur Eigenverantwortung.


    LG

    Viele Grüße

    Mahatma

  • Passieren wird wohl nichts, es ist jedoch sinnvoll das immer in Erinnerung zu behalten. Deshalb auch meist der Hinweis schon in den Signaturen.


    Herzliche Grüße aus Regen

    Frank

  • Liebe Pilzfreunde,


    ihr weist ja immer wieder darauf hin, das die Bestimmung keiner Verzehrfreigabe gleich kommt. Nun meine Frage: Was sollte denn passieren, wenn man dies nicht explizit erwähnt? Rechtlich gesehen kann meiner Meinung nach, nichts passieren; Gesundheitlich natürlich schon, aber das rechne ich dann zur Eigenverantwortung.


    LG

    Hallo Mahatma,

    das sehe ich genau so. Essfreigaben kann sowieso nur ein geprüfter Pilzsachverständiger erteilen, was bedeutet, dass er die Haftung übernimmt, falls was passiert. Die Essempfehlungen von Leuten ohne Pilzberaterschein haben rechtlich keinerlei Bedeutung, insbesondere begründen sie keine Haftungsansprüche, da ja der Anfragende die Pilze ohne fremdes Zutun und auf den Rat eines Unbekannten eingeworfen hat.

    FG

    StephanW

    Für meine hier gemachten Aussagen zu Pilzen übernehme ich keinerlei Haftung, es sind insbesondere keine Essfreigaben.

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