Pilze die unter Naturschutz stehen

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 68.269 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. August 2017 um 10:11) ist von Ralph.

  • Hallo,

    da sich hier wohl noch keiner rein getraut hat fange ich mal an. es wäre schön wenn ihr die Liste erweitern würdet. Es ist aber auch immer von Region zu region sehr unterschiedlich. Jedenfalls ist meine heutige Bettlektüre kein Vampirroman :D, sondern die Rote Liste der gefährdeten Pilze in Schleswig-Holstein. Es besteht auch immer noch ein Unterschied ob der Pilz streng geschützt oder besonders geschützt ist. die ich hier aufliste sind "nur" besonders geschützt.
    In allen Regionen sind diese Pilze unter Naturschutz:

    Schaf-Porling/Semmel-Porlinge (alle heimischen Arten)

    Kaiserling

    Weisser Bronze-Röhrling

    Gelber Bronze-Röhrling

    Steinpilz

    Sommer-Röhrling

    Echter Königs-Röhrling

    Blauender Königsröhrling

    Pfifferlinge (alle einheimischen Arten)

    Schweinsohr

    Erlen-Grübling

    Saftlinge ( alle heimischen Arten)

    März-Schneckling

    Brätling

    Birkenpilze und Rotkappen (alle hemischen Arten)

    Morcheln (alle heimischen Arten)

    Grünling

    Trüffel


    LG
    Katinka

  • Hallo Katinka,

    sehr interessant Deine Auflistung.

    Aber stimmt das auch so?
    Der gemeine Birkenpilz...auf der roten Liste??

    Übrigens, beim Sommersteinpilz hab ich auch so meine Bedenken.
    Trüffel, ja ein Sonderfall, denn diese dürfen in D eigentlich nicht einmal zum Eigenbedarf gesammelt werden.

    Bin ja mal gespannt auf die Kommentare zu Deinem Startbeitrag hier :wink:

    VG Julius

  • Hallo Katinka,

    erst einmal eine kleine Berichtigung. Unter Naturschutz stehen nur Arten die im Bundesartenschutzgesetz aufgelistet sind. Hier ist ein Auszug:

    https://www.123pilze.de/DreamHC/Download/GesetzePilze.pdf

    Da fallen einige von dir genannten Arten schon einmal weg, z. B.: der Birkenpilz:wink:.

    VG Jörg

    Weil Pilze keine Bücher lesen sehen sie selten so aus wie sie sollten

  • Hallo Katinka,

    besonders geschützt sind nur die blau eingefärbten Arten (bei meinem Link). Alle anderen dürfen zum Eigenverbrauch in geringen Mengen gesammelt werden. Wiki unterscheidet da ja leider nicht. Das müßte jemand der dort mitarbeitet einmal ändern.

    VG Jörg

    Weil Pilze keine Bücher lesen sehen sie selten so aus wie sie sollten

  • Guten Morgen Jörg,

    kann es irgendwie sein, das ihr Angst habt, das ihr nicht mehr Pilze sammeln dürft? Sowas wollte ich mit diesem Thread nicht bezwecken. Für mich ist jeder Pilz geschützt der in dem Bundesartenschutzgesetz vorkommt und für mich persönlich ist es auch egal, ob jemand für seine Pilzpfanne geschützte Pilze sammelt. Ich bin hier kein Naturschützer und irgendein Moralapostel. Ich selber sammel auch geschütze Pilze ;).

    Ich habe das Bundesartenschutzgesetz hier vor mir auf dem Schreibtisch liegen und dort wird kein Unterschied mit blau eingefärbten Arten gemacht. Das ist die Original-Liste des Bundesartenschutzgesetz. Es wurde von dem Bundesministerium der Justiz ins Netz gestellt und ich denke mal, das die es am besten wissen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html

    LG
    Katinka

  • Hallo Katinka,

    jetzt brauchen wir einen Juristen. Vielleicht gibt es ja einen hier der uns den Unterschied von "Besonders geschützte Arten" und "Streng geschützte Arten" erkären kann:( sowie Einsicht in die gängige Rechtsprechung bei diesem Thema hat.

    Mich persönlich interessieren irgendwelche Listen, meistens verfaßt von Leuten die von der Materie keinerlei Ahnung haben, überhaupt nicht. Der Rückgang des Vorkommens von Pilzarten liegt nicht an der Entnahme von Fruchtkörpern sondern an der Zerstörung deren Lebensraumes. Diese geht aber mit dem Segen der gleichen Personen weiter und daran wird sich nichts ändern solange der schnelle Euro sowie (als vorgeschobenes Argument) der eine oder andere Arbeitsplatz daran hängt.

    Da nutzt auch das bestgemeinte Gesetz nichts.

    VG Jörg

    Weil Pilze keine Bücher lesen sehen sie selten so aus wie sie sollten

    Einmal editiert, zuletzt von Heuler22 (4. Oktober 2013 um 12:50)

  • Hallo Jörg,

    das mit dem Juristen finde ich eine gute Idee.

    Was du dort geschrieben hast finde ich sehr gut und da bin ich ganz deiner Meinung. Trotzalledem ist es kein Argument fleissig munter alles abzurasieren. Wir regen uns über die Zerstörung der Natur auf und sind selber nicht besser. Wir betreiben es vielleicht nicht im grossen Stil, aber wir sind daran beteiligt.
    Wir Kleinen müssen leider für die Sünden der Grossen büßen :(. So war es doch immer schon.

    LG
    Katinka

  • Hallo zusammen,

    nein, das mit den Juristen finde ich persönlich überhaupt nicht gut.

    Unsere manchmal am gesunden Menschenverstand knapp vorbei schrammende Gesetzgebung haben wir ja nur, weil inzwischen fast die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten der Berufsgruppe der Juristen angehört :grrr:

    Aber etwas mehr Dunkelheit ans Tageslicht bringen, das kann ich auch.

    Man stelle sich vor, es gibt 16 Bundesländer, jedes davon hat seine eigenen "Waldgesetze".
    Da gibt es dann auch solch "liberale" Bundesländer wie den Freistaat Bayern, der seinen Bürgern gerne etwas mehr an Pilzsammelgut zugestehen möchte.
    Das mag in der Geschichte dieses Landes verankert sein, als "Nichtbayer" (Bayer kann man nur durch Geburt werden) finde ich solche "Zugeständnisse" an das Volk prinzipell gut.

    In unserer, nach den Prinzipien des Föderalismus aufgebauten, Bundesrepublik Deutschland steht aber das Bundesrecht oft etwas über dem jeweiligen Landesrecht, unser Thema hier ist ein Beispiel dafür.
    Dazu gibt es dann übrigens auch bei Wikipedia wieder etwas zu lesen :wink:

    Katinka, solange die "Großkopferten" im richtig großen Stil die Natur zerstören dürfen und dafür oft sogar noch Subventionen aus den Brüsseler EU-Töpfen bekommen - solange wirst Du in einem Deutschen Pilzforum die Masse der Leser und Leserinnen nicht von der idee des angewandten Naturschutzes im "Kleinen" begeistern können.

    Das ist so war,
    wie ich der Hexenopa Julius bin.

  • Julius,

    icke wieder vollkommen bei dir....

    und als Auszug, speziell für katinka

    Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV

    § 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
    Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 2 Ausnahmen
    (1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
    Boletus edulis Steinpilz
    Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
    Gomphus clavatus Schweinsohr
    Lactarius volemus Brätling
    Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
    Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten


    demzufolge.....gibt es KEINE Sammelbeschränkung für die anderen Pilze....

    und zur Vervollständigung..

    und wer mehr zu dieser Problematik wissen möchte sollte sich mal dies anschauen...

    http://www.wsl.ch/dienstleistung…Egli_Ayer_D.pdf

    Gruß
    Tommi

    ----------------------------------------------------------------------------------
    Mitglied der Pilzfreunde in der Gemeinnützigen Gesellschaft Wismar e.V und der Pilzfreunde e.V.


    :graduate:

    Einmal editiert, zuletzt von Na Icke (4. Oktober 2013 um 21:50)

  • Hallo Julius,

    ich möchte hier niemanden bekehren Naturschutz zu betreiben, aber ich finde man sollte schon ein bisschen mehr darüber wissen :D.
    Wir "Kleinen" können die "Grossen" nicht stoppen. Das war so, das ist so und wird wohl immer so bleiben auf dieser Welt. Hier regiert nur Macht und Geld. Sogar die Politiker sind Marionetten der "Grossen".
    Dieser Thread soll niemanden begeistern, sondern informieren und wenn man damit nicht alle erreicht, so erreicht man wenigstens ein paar von den Lesern, die es sich zu Herzen nehmen, so wie ich auch seitdem ich das Bundesartenschutzgesetz der Pilze gelesen habe. Nun habe ich ein bisschen mehr Respekt des jeweiligen Pilzes gegenüber was das Sammeln angeht. Man kann nichts auf der Welt ändern was den Naturschutz angeht, aber GARNICHTS tun, sondern einfach nur von der Natur nehmen, das ist nicht meine Art ;)

    LG
    Katja

  • Hallo Na icke,

    hast du meine vorigen Postings gelesen? Dort habe ich genau das gepostet, was du hier hineinkopiert hast :D. Das andere habe ich von dir nicht angeschaut, weil die Datei wohl aus der Schweiz stammt und wir hier in Deutschland leben. Wenn irgendeine Pflanze/Pilz besonders geschützt ist heisst es das in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden darf. Wenn was streng geschützt ist sieht die Welt wohl anders aus ;).

    Ich frage mich die ganze Zeit warum ihr so pikiert darauf reagiert? Ich muss wirklich schmunzeln darüber, weil man dadurch viel zwischen den zeilen lesen kann.

    LG
    Katinka

  • hallo katinka,

    auch beim lesen deiner Postings, kann ich sehr viel zwischen den Zeilen lesen....

    Gruß
    Tommi

    ----------------------------------------------------------------------------------
    Mitglied der Pilzfreunde in der Gemeinnützigen Gesellschaft Wismar e.V und der Pilzfreunde e.V.


    :graduate:

  • Hallo Tommi,

    das ist schön, weil du dann auch bestimmt liest, das mit diesem Thread niemand sagen möchten, das wir alle nicht mehr Pilze sammeln dürfen oder überhaupt den Waldboden betreten dürfen. Schau mal an, auch ich war heute im Wald und habe geschützte Steinpilze gesammelt und ich sammel auch Pfifferlinge, wenn ich sie denn endlich mal finde :D. Und die steinpilze haben geschmort super gut geschmeckt ;). Aber nun mal den Spass beiseite.

    Der Schutz der Pilze geht uns hier alle an und ich denke mal, das ein richtiger Pilzsammler auch daran denkt wenn er geschützte Pilze sammelt. Sagt mir jedenfalls mein Gefühl von das was ich hier gelesen habe im Forum.

    LG
    Katinka

  • Ja Katinka,

    lese bitte was in meinem Link aus der Schweiz steht, dort ist länderübergreifend geforscht worden....

    dann wirst du auch verstehen, wie es mit den Pilzen wirklich aussieht.

    Gruß
    Tommi

    ----------------------------------------------------------------------------------
    Mitglied der Pilzfreunde in der Gemeinnützigen Gesellschaft Wismar e.V und der Pilzfreunde e.V.


    :graduate:

  • Hallo zusammen,

    wenn ich alle die Bilder in diesem Forum sehe, dann haben wir uns alle strafbar gemacht. Ich habe vorgestern folgendes geschrieben "Jetzt gehts los. Auf das habe ich schon lange gewartet". Dieses Forum ist schöner Platz um auch seltene Pilze zur Schau zu stellen. Und wenn es dann auch mehr Pilze von einer geschützten Art sein sollten, dann nehm ich die auch mit und stell diese auch zur Schau ohne schlechten Gewissen.

    :distrustful: Und so wird wieder ein Forum platt gemacht, weil sich keiner mehr traut was reinzustellen und zu schreiben. Nebenher bin auch noch Angler und da gings auch so los. Immer auf den kleinen. Man muss oben anfangen und nicht unten. Meine Vorfahren haben immer schon Steinis gesucht und früher waren es mehr Sammler als heute. Denn es traut sich doch keiner mehr raus.

    Dieses Thema bringt mich als Normalsterblicher in Rage. Ich hoffe es gibt keinen Knick für dieses Forum.

    Schwammerlgrüße aus dem Kollbachtal :)

    Schwammerlantn

    -----------------------------------------------------------------------------------------------
    Kleiner Signaturwitz:
    "Herr Ober, ich hab' noch gar nicht gekostet und schon zahlen?"
    "Das machen wir bei Pilzgerichten immer so, junge Frau!"

    :P

    Einmal editiert, zuletzt von Schwammerlantn (4. Oktober 2013 um 22:34)

  • Da brauchst du dir keine Sorgen machen, wir sind hier ein sehr offenes Forum, ohne jegliche Knicke, trotz manchmal heftiger Diskussionen.....

    Gruß
    Tommi

    ----------------------------------------------------------------------------------
    Mitglied der Pilzfreunde in der Gemeinnützigen Gesellschaft Wismar e.V und der Pilzfreunde e.V.


    :graduate:

  • Hallo,

    hier die aktuelle Rechtsgrundlage auf Bundesebene (Bundesnaturschutzgesetz)

    § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass

    von Rechtsverordnungen


    (1) Es ist verboten,

    1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu

    töten,

    2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre

    Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,

    3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu

    zerstören.

    (2) Vorbehaltlich jagd- oder fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen

    der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. Die Länder können

    Ausnahmen von Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 oder des Artikels 14 der Richtlinie 92/43/

    EWG zulassen.

    (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten,

    Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem

    Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich
    aneignen.

    Zitatende


    Daraus ergibt sich Folgendes:

    1. Pilze dürfen nur für den eigenen Bedarf und in kleinen Mengen mitgenommen werden. Eine Weitergabe an andere wäre damit nicht mehr abgedeckt.

    2. Pilze ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entfernen, ist nicht erlaubt. Insbesondere nicht, um sie zur Schau zu stellen.

    3. Vernünftiger Grund kann nur die Verwertung der Pilze als Lebensmittel sein oder eine behördliche genehmigte Ausbildung mit naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung.

    4. Geschützte Landschaftsbestandteile wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturparks und Naturdenkmäler, FFH und Natura 2000 -Gebiete sowie Biosphärenreservate dürfen nur nach den jeweiligen Rechtsverordnungen betreten und die dortigen wildlebenden Pflanzen und Pilze genutzt werden.

    5. Privatwald (eingezäunt) sowie forstwirtschaftliche Flächen (eingezäunt) sind für das Sammeln von Waldfrüchten tabu.

    6. Es gilt die Bundesartenschutzverordnung sowie die Regelungen der Länder, die durchaus abweichend sein können.


    Ich denke, ich habe Katinka richtig verstanden. Niemand will hier die Keule schwingen, aber es wäre manchmal nicht schlecht, gewisse Verhaltensweisen kritisch zu hinterfragen, bevor es andere tun und wir dann in der Konsequenz mit Einschränkungen leben müssen.

    Außerdem denke ich, dass gerade für uns Pilzesammler das Wissen um das Ökosystem Wald Basis für unser Handeln sein sollte. Dass wir alle Freude am Pilzesammeln und an unserer "Beute" haben, ist völlig normal und das will sicher auch niemand herabwürdigen. Trotzdem sollte nicht die Quantität im Vordergrund des Pilzesammelns stehen, sondern das nachhaltige Nutzen der Natur und der Naturschutz, ohne den das nicht möglich wäre.

    VG Jürgen

  • Ja-nee-iss-klar Tommi,
    und weil Du bei mir bist fühl ich mich sicherer...:yay:

    Katja,
    es ist schon so wie es Schwammerlantn befürchtet, zumindest oft, wenn vllt auch nicht gerade hier.
    Aber, Katja, es ist auch so - gerade die "Kleinen" können die "Großen" stoppen...wer denn sonst?
    Es gibt keinen einzigen "Großen" - weltweit - der die Kraft und die Macht Hunderter, gar Tausender "Kleiner" hat.
    Eigentlich eine Erkenntnis, die man aus einem (nicht) "real existierenden Sozialismus" hätte ziehen können - Und wem das nun zu "Rot" ist, der möge im Grundgesetz nachlesen:
    Alle Macht geht vom Volke aus...Und, WIR sind das Volk...immer noch.

    Eine wirkliche Gefahr für mich und das Volk sehe ich nur darin, sich Parteien zu leisten, die sich nach außen hin den Naturschutz auf die Fahne schreiben lassen und dann aber ihren eigenen Interessen folgend, dem Volk ihren Willen aufzwingen wollen.
    Teile unserer neuesten Geschichte zeigen aber...dafür kann man als Partei auch heftigst abgestraft werden :P

    Noch etwas, Katja.
    Du schreibst:
    "Ich frage mich die ganze Zeit warum ihr so pikiert darauf reagiert? Ich muss wirklich schmunzeln darüber, weil man dadurch viel zwischen den zeilen lesen kann."
    ???
    Katja, es ist unser natürlicher Freiheitsdrang, der verhindert dass wir uns vorschreiben lassen, wann und wo wir welche und wieviel Pilze und Beeren wir sammeln dürfen!

    Bayern ist anscheinend das einzige Bundesland (beurteilt nach den Waldgesetzen), welches die Interessen seiner Männerwelt noch respektieren will...
    Wir sind nun mal Jäger und Sammler!

    Jawoll... meint der
    Hexenopa Julius

  • Hallo Jürgen,

    auch zu diesem Thema hier teile ich Deine Meinung im Großen und Ganzen.
    Allerdings mit einigen Einschränkungen:

    Zu Deinem Absatz "Daraus ergibt sich Folgendes:"

    DU:
    1. Pilze dürfen nur für den eigenen Bedarf und in kleinen Mengen mitgenommen werden. Eine Weitergabe an andere wäre damit nicht mehr abgedeckt.

    ICH:
    Eigener Bedarf ist klar, aber niemals im Leben lasse ich mir von irgend Jemandem vorschreiben, wie groß mein Bedarf zu sein hat!
    So lange ich in diesem, unserem Land mit zu entscheiden habe, wird es keine Rationierung eines Lebens- oder Genussmittels mehr geben!

    DU:
    4. Geschützte Landschaftsbestandteile wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturparks und Naturdenkmäler, FFH und Natura 2000 -Gebiete sowie Biosphärenreservate dürfen nur nach den jeweiligen Rechtsverordnungen betreten und die dortigen wildlebenden Pflanzen und Pilze genutzt werden.

    ICH:
    Ein Betreten dieser Landschaftsbestandteile muss für den interessierten Bürger immer und jederzeit möglich sein, und dass ohne dafür einen "Obulus" entrichten zu müssen!

    DU:
    5. Privatwald (eingezäunt) sowie forstwirtschaftliche Flächen (eingezäunt) sind für das Sammeln von Waldfrüchten tabu.

    ICH:
    Es wird in diesem, unseren Lande keinen Privatwald geben, der eingezäunt ist und der somit für die Bürger nicht betretbar ist und für das Sammeln von Waldfrüchten tabu wäre!
    Kleinere forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Schonungen) können davon ausgenommen sein, wie bisher auch.

    DU:
    6. Es gilt die Bundesartenschutzverordnung sowie die Regelungen der Länder, die durchaus abweichend sein können.

    ICH:
    Das wird auf Dauer so nicht mehr möglich sein, denn einzelne Länderregelungen widersprächen dann dem Gleichheitsprinzip unseres Grundgesetzes.
    Ich selbst warte gespannt auf die ersten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof, von einzelnen Bürgern die durch unterschiedliche Länderregelungen gemaßregelt werden.

    Und hier, Jürgen zitiere ich Dich um meinen Widerspruch einzufügen:

    "Ich denke, ich habe Katinka richtig verstanden. Niemand will hier die Keule schwingen, aber es wäre manchmal nicht schlecht, gewisse Verhaltensweisen kritisch zu hinterfragen, bevor es andere tun und wir dann in der Konsequenz mit Einschränkungen leben müssen."

    Nein, den so erhobenen Zeigefinger kann und will ich nicht akzeptieren.
    Bevor ich etwas entscheide, dann ausführe und somit handele...da habe ich bereits über meine Verhaltensweise entschieden.
    Das ich dabei nachgedacht habe ist für mich selbstverständlich.
    Ohne Denken ist nun mal kein Handeln...ja das ist so, denn der Gedanke ist es, der biochemisch gesehen ein Handeln auslöst, auch wenn es uns im Einzelnen nicht immer so bewusst wird.

    Und Jürgen,
    bei einem Speisepilzsammler, ich nenne ihn dann mal liebevoll einen Mykophagen, bei dem steht niemals die - wie Du es nennst - Quantität im Vordergrund, allenfalls die Sorge ob und wie weit die gesammelten Vorräte über den Winter reichen werden...
    Und da darf es auch gerne mal ein Pfund mehr sein :wink:

    Noch Fragen?
    Beste Grüße
    Hexenopa Julius

  • Hallo Hexenopa,

    das mag ja deine Meinung sein - und ich habe zumindest in einigen Punkten eine ähnliche - aber wir leben nicht in einem maoistischen System, in dem jedem alles gehört. Wir sind der Staat, klar, aber was würdest du sagen, wenn ich in deinen Garten gehe und dort die Tomaten abernte? Ähnlich verhält es sich mit Nussbäumen in der Natur und auf dem Feld oder mit Grundstücken, auf denen Bäume wachsen, was wir Wald nennen. Das alles gehört Menschen. Ich denke, das Eigentumsrecht und die daraus abgeleiteten Konsequenzen müssen wir hier nicht diskutieren ...

    Von daher hat der Gesetzgeber festgelegt, wo die Grenzen des Allgemeinrechtes liegen. Es gibt einen Rechtsgrundsatz, der eigentlich alles verdeutlicht und den Juristen in ihrer Grundausbildung lernen: ...das Recht des Einzelnen endet immer dort, wo das Recht des anderen beginnt. Das ist ein Rechtsstaatsprinzip, das sich wie ein roter Faden durch unsere Gesetzgebung zieht.

    Du täuscht dich gewaltig. Es gibt in diesem unserem Lande genügend Privatwald, der eingezäunt ist. Ich kann dir hier im Spessart kilometerlange Zäune zeigen, nicht nur im berühmten Fürstlich-Löwensteinschen Park im Hafenlohrtal. Es wird außerdem sowohl vom Forst, als auch von Privatwaldbesitzern im Rahmen von Durchforstung und Waldumbau (hin zu Mischwald) massiv eingezäunt, um die Jungpflanzen, die zwischen die Altbäume gepflanzt werden, gegen Reh- und Rotwildverbiss zu schützen. Auch diese Waldbereiche sind für Pilzsucher tabu.

    Länderregelungen gibt es deshalb, um auf die spezifischen Anforderung und Besonderheiten im jeweiligen Bundesland reagieren zu können. Das Bundesnaturschutzgesetz liefert lediglich die Rahmenbedingungen.


    Wie es jeder handhabt, ist dessen eigene Sache. Mir scheint jedoch, dass die rechtliche Situation nicht jedem Pilzesammler geläufig ist. Die Grenze des Erlaubten ist sicher fließend. Jemand, der die Nüsse eines Walnussbaumes tütenweise einsammelt, begeht Diebstahl. Wer wenige Nüsse aufsammelt, sicher nicht.

    Ähnlich ist es übrigens auch in der Jagd und der Fischerei geregelt, wo Erlaubnisse ausgesprochen werden, sich Wild oder Fische in einem gewissen Umfang anzueignen. Wer hier die Grenze überschreitet, macht sich trotz Erlaubnis sogar strafbar!

    Es gibt etliche Beispiele dafür, dass etwas geduldet wird, aber bei Ausnützung und Maßlosigkeit diese Duldungen widerrufen werden, um Missbrauch zu verhindern. Früher hat man es geduldet, wenn Menschen sich im Wald Brennholz sammeln. Heute ist es strafbar.

    Noch Fragen? :wink:

    LG Jürgen

  • Zitat von waldtroll pid='5879' dateline='1380930746'

    ...
    Noch Fragen? :wink:

    LG Jürgen

    Na klar Jürgen...
    ist doch ein Forum hier und so ein Forum dient dem Meinungsaustausch.

    Du schreibst zu Recht:
    "Ich denke, das Eigentumsrecht und die daraus abgeleiteten Konsequenzen müssen wir hier nicht diskutieren ..."
    Nein, machen wir auch nicht, denn ich schrieb nichts von meinem Garten oder dem meines Nachbarn...
    Natürlich schrieb ich auch nichts von Kulturpflanzen wie Tomaten oder Nüssen.

    Selbstverständlich leben wir auch nicht in einem "maoistischen" in welchem übrigens nicht Jeden, sondern nur der Partei alles gehörte.

    Also, Thema ist und bleibt der Wald - Und dabei ist es nun mal egal, wem er besitzrechtlich gehört, ich darf ihn zu jeder Zeit betreten und ich darf mich an seinen Früchten persönlich bereichern!
    Das zumindest ist bis dato in Bayern Fakt...und dieses wird wohl sicherlich auch eine weitere Legislaturperiode in Bayern so bleiben :D
    Sollten Juristen da anderer Meinung sein...ich nehme den Handschuh gerne auf.

    Aber mal ehrlich Jürgen, könnten Juristen in der übermäßigen Anzahl überleben, wenn sie Deinem Satz folgen würden:

    "Es gibt einen Rechtsgrundsatz, der eigentlich alles verdeutlicht und den Juristen in ihrer Grundausbildung lernen: ...das Recht des Einzelnen endet immer dort, wo das Recht des anderen beginnt. Das ist ein Rechtsstaatsprinzip, das sich wie ein roter Faden durch unsere Gesetzgebung zieht."
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht...nur soviel dazu.

    Ja es mag sein, ich täusche mich gewaltig, was die eingezäunten Wälder im Spessart betrifft.
    Aber, ein Zaun wäre überwindbar.
    Und ich mache mich mit absoluter Sicherheit nicht strafbar, wenn ich dazu anrege, darüber zumindest einmal nachzudenken.

    Ob und in wie weit Privatbesitz dann in der weiteren Zukunft für unser Volk überhaupt noch akzeptierbar sein wird - darüber wird die weitere politische Zukunft unseres Landes entscheiden.

    Und ich glaube auch nicht, dass sich der unumstritten wichtige Naturschutz weiterhin gegen den erklärten Willen der Bevölkerung so durchsetzen lassen wird, wie es den in dieser Richtung tätigen politischen Parteien genehm wäre :P

    Ein Wort noch zu den Walnüssen...ff...
    "Wie es jeder handhabt, ist dessen eigene Sache."

    Ja, genau das ist es - denn wie Du es selbst zum Ausdruck bringst, die Gesetzeslage ist da äußerst schwammig!
    Nicht umsonst stellt doch die Berufsgruppe der Juristen den größten Anteil in unserer Legislative.

    Ach ja, zur persönlichen Handhabung:
    Der Hexenopa Julius geht immer mit dem scharfen Seitenschneider durch die Wälder...
    Könnte doch sein, ein Wolpertinger hätte sich in einem, den Privatwald schützenden Zaun verheddert...
    Neenich, den muss ich befreien...angewandter Naturschutz :wink:

    Es grüßt ein von seiner Meinung wirklich überzeugter
    Hexenopa Julius