Hallo Pilzfreunde,
bei der Täublingsregel ist es ja so, dass wenn der Täubling ohne Restzweifel der Gattung zugeordnet ist und die Regel korrekt durchgeführt wird, Täublinge ohne Restzweifel als essbar bestimmt werden können auch ohne, dass man die genaue Art kenn.
Nach dem was ich hier auf 123Pilze gelesen habe, frage ich mich, ob das auch für Champignons gilt, d.h. wenn die hier genannten Regeln beachtet werden, kann der Champignon verzehrt werden, auch wenn man die Art nicht kennt.
Hier auf der Seite findet man folgende Regeln:
*Riechen Champignons (Egerlinge) nach Karbol, (Tinte, Medizinschrank), Fisch oder unangenehm sind immer giftige oder ungenießbare Arten anzunehmen.
*Verfärben sich Champignons gelb (vor allem an der Stielbasis) ohne wahrnehmbaren Anisgeruch, sind sie immer giftverdächtig!
*Riechen Champignons (Egerlinge) nach Anis sind sie immer essbar!
*Riechen Champignons (Egerlinge) pilzig angenehm und haben keine Gelbfärbung an der Stielbasis, sind sie immer essbar!
*Verfärben sich Champignons gelb mit Anisgeruch sind sie immer essbar!
*Verfärben sich Champignons rötlich im Anschnitt sind sie fast immer essbar solange sie einen angenehmen pilz-, anis- oder bittermandelartigen Geruch aufweisen!
zu finden z.B. hier: Wiesenchampignon, Maichampignon, Feldegerling, Wiesenegerling (AGARICUS CAMPESTRIS)
Ich finde man kann diese Punkte folgendermaßen vereinfachen und auf 2 Regeln reduzieren (wenn die Gattung korrekt und ohne Restzweifel bestimmt wurde):
1. Verfärbt der Champignon nicht gelb (insb. nicht in der Stielbasis) und riecht er eindeutig pilzig-angenehm, ist er essbar.
2. Verfärbt sich der Champignon nur am Hut oder Stiel gelb und nicht in der Stielbasis gelb und riecht er eindeutig nach Anis/Marzipan/Bittermandel, ist er essbar.
3. Riecht der Champignon neutral oder unangenehm (insb. Karbol/Tinte/Medizinschrank) ist immer eine ungenießbare oder giftige Art anzunehmen.
Können diese Regeln mit derselben Sicherheit angewendet werden, wie die Täublingsregel?