Anders verhält es sich wahrscheinlich, wenn man die Pilzberatung entgeltlich anbietet.
Dann müsstest du noch ein Kleingewerbe anmelden! Haften tust nur du allein!
Man kann den Nachbar nicht dafür verklagen, dass er gesagt hat "die Pilze sind ok".
Wenn du tot bist, kannst du nicht mehr klagen.
Man ist ja kein offiziell bestellter Gutachter und die Zertifizierung "Pilzsachverständiger" der DGfM ist auch nicht gesetzlich geregelt.
In MV ist die Pilzberatung Landessache. Es untersteht dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGus). Es ist das einzige Bundesland, wo es so perfekt geregelt ist.